Sprungziele
Inhalt

P 308/2017 Az.: 042.33 / Digitalisierung der Schulen: Städtetag fordert zum Handeln auf (04.07.2017)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiter/in
Christiane Conzen/Norbert Brugger
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 308/2017 · Co
 

04.07.2017

 

Digitalisierung der Schulen: Vorstand des Städtetags fordert zum Handeln auf
 
Stuttgart/Ditzingen. Die herausragende Bedeutung moderner Digitaltechnik für Wirtschaft und Schulen Baden-Württembergs stand im Mittelpunkt einer Sitzung des Städtetagsvorstands. Das Gremium war zu Gast beim Ditzinger Maschinenbauunternehmen TRUMPF.
 
Der Freiburger Oberbürgermeister und Städtetagspräsident Dieter Salomon betonte, wie lange die Städte bereits die Weiterentwicklung der Digitalisierung an den Schulen fordern. „Der Weg des Wirtschaftslandes Baden-Württemberg in die Zukunft kann nur digital sein. Er muss in den Schulen frühzeitig beginnen. So sehen es die seit 2016 geltenden neuen Bildungspläne des Landes auch vor. Tatsächlich kann davon aber derzeit leider keine Rede sein. Der mit den Kommunen abgestimmte Ausbauplan für die Digitalisierung der Schulen verdorrt vielmehr seit einem Jahr in einer Schublade des Kultusministeriums, weil das Land die Kommunen bei dieser Milliardenaufgabe1 nicht unterstützen will. Das ist eine Nichtdigitalisierungsstrategie des Landes, die alle seine Modernisierungsankündigungen konterkariert. So darf es nicht weitergehen.“
 
Einwänden von Landesseite, die Finanzierung der Schuldigitalisierung sei ausschließlich Aufgabe der Kommunen, hält der Städtetagspräsident die seit 2008 geltende Regelung in der Landesverfassung entgegen. „Das Land hat sich selbst vorgegeben, den Kommunen wesentliche Mehrbelastungen infolge der Änderung kommunaler Aufgaben auszugleichen. Dieser Fall liegt bei der Digitalisierung von Schulen nach den neuen Bildungsplänen eindeutig vor. Ich appelliere daher an das Land, sich verfassungsgemäß zu verhalten und mit den Kommunalen Landesverbänden rasch eine Finanzierungslösung zur Schuldigitalisierung zu verhandeln. Die Städte sind bereit, sich für diese Herkulesaufgabe ganz besonders zu engagieren, können sie aber nicht alleine stemmen. Durch Land und Kommunen gemeinsam lässt sie sich bewältigen.“
 
Dass bereits die Schulbildung einen Schwerpunkt auf digitales und prozessorientiertes Wissen legen sollte, bekräftigte auch der Gastgeber des Städtetags-Vorstands, der Ditzinger Maschinenhersteller Trumpf. „Wir müssen in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mit ganz anderen Lernformen als bisher arbeiten. Es ist daher wichtig, dass Schul- und Universitätsabsolventen entsprechend darauf vorbereitet werden“, so Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG.
 
 
 
 

Hinweis: Hintergrundinformationen und Berechnungen sind als Anlage angefügt:
 
Hintergrund und Berechnungen
 
•   Das Land hat seit mehr als zehn Jahren keine Gesamterhebung zur Medienausstattung der Schulen mehr durchgeführt. Der Städtetag mahnt daher eine neue Erhebung an. Der Finanzbedarf für die Umsetzung der Multimedia-Empfehlungen vom Juli 2016 kann somit nur näherungsweise ermittelt werden.

•   Das Leitbild der Multimedia-Empfehlungen 2002 sind Computerräume in den Schulen, ggf. ergänzt um einzelne „Medienecken“. Die neuen Empfehlungen 2016 beruhen auf den neuen Bildungsplänen 2016. Sie setzen demgemäß neben Computerräumen die Vollvernetzung und Vollausstattung der Schulen voraus.

•   Das erfordert die leistungsfähige Breitbandanbindung der Schulen plus WLAN und moderne Präsentationstechnik in allen Unterrichtsräumen.
Basisausstattung: Für Unterrichtsräume 3 Computer, ferner bei weiterführenden Schularten ein Klassensatz (30) mobile Geräte pro Schule. Zusätzlich 1 Computer pro 10 Lehrkräfte. Kontinuierliche Erhöhung dieser Zahlen. Moderne Medien und leistungsfähiger pädagogischer Support v. a. durch Landesmedienzentrum (von Kommunen mitfinanziert), zudem technischer Support.

Ein Computerraum mit jeweils 30 multimedial ausgestatteten Plätzen soll beibehalten werden. Bei großen Schulen sollte ein zweiter Computerraum vorhanden sein.

Berufliche Schulen haben besondere Anforderungen, die hier unberücksichtigt bleiben, weil in den Multimediaempfehlungen nicht spezifiziert bzw. derzeit in Erprobung (Tablet-Projekte). Sie verursachen bei den Schulträger gleichwohl natürlich erhebliche Kosten.

•   An den öffentlichen Schulen des Landes gibt es laut Statistischem Landesamt ca. 60000 Klassen. Neben den Räumen für diese Klassen dürften mindestens 10000 Fach- und Lehrerräume auszustatten sein, ergänzend ggf. auch andere Räume.
•   Die Breitbandanbindung einer Schule hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Angaben einer mittelgroßen Stadt mit städtischen und ländlichen Gebieten: ca. 90000 Euro. Städte können die Landesförderung für Breitbandanbindung kaum nutzen. Sie ist nicht auf Verdichtungsräume zugeschnitten.
•   Pro Unterrichtsraum fallen ca. 18000 Euro an, davon
- für ein leistungsfähiges WLAN einschl. baulicher
Maßnahmen und Komponenten ca. 10000 Euro,
- für Präsentationstechnik, Computer und Mobiliar
ca. 8000 EUR.

•   Ein Klassensatz (30) mobiler Endgeräte plus Zubehör und Gerätekonfiguration kostet ca. 30000 Euro.

•   13000 Geräte sind für Lehrkräfte erforderlich (ca. 130000, Ausstattungsschlüssel 1:10)

•   Der Support pro Gerät bewegt sich bei 100 Euro/Jahr.
Gerätezahl:
- 70000 Räume x (mind.) 3 Geräte = 210000
- 4500 Schulen x mobiler Klassensatz (30) = 13500
- 4500 Schulen x 1 Computerraum (30) = 13500
- Lehrkräfteausstattung = 13000

•   Folgende landesweite Kostenhochrechnung ergibt sich hieraus (nur Basisausstattung):
- Breitbandanbindung:
4500 Schulen x 90000 Euro = 405 Mio. Euro
- Unterrichtsräume:
70000 Räume x 18000 EUR = 1260 Mio. Euro
- Klassensatz mobiler Endgeräte2 :
2000 Schulen x 30000 Euro = 60 Mio. Euro
- Support für Basisausstattung (jährlich):
250000 Geräte x 100 Euro x 3 Jahre Laufzeit
= 75 Mio. Euro

è Erstbedarf gesamt: 1,8 Mrd. Euro
Dabei zu beachten: Kurze Abschreibungszeiten der Geräte, kontinuierlicher Ausbau gefordert. Falls das Bundesförderprogramm („5-Wanka-Milliarden“) 2018 kommt, kann das Land auf ca. 650 Mio. Euro hoffen. Diese Mittel werden ggf. also nur etwa ein Drittel der Basisausstattung decken. 
 
   
 

Die Umsetzung der zwischen Kultusministerium und Kommunalen Landesverbänden abgestimmten neuen „Multimediaempfehlungen für Schulen“ vom 6. Juli 2016 erfordert nach den der Presseinformation beigefügten Städtetagsberechnungen Investitionen an den Schulen von mindestens 1,8 Mrd. Euro.
Betrifft nur weiterführende Schulen.
 

Dokumente: