Sprungziele
Inhalt
Datum: 27.06.2017

P 307/2017 Az.: 047.43 / Medienstatement: Gudrun-Heute-Bluhm zum kommenden Alkoholkonsumverbot (27.06.2017)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 - P 307/2017 · Co
 

27.06.2017

 

Kommunen bekommen ein Instrument, um Brennpunkte zu beruhigen
 
Stuttgart. Der Ministerrat hat heute die Gesetzentwürfe zur Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Darin erhalten die Kommunen die Möglichkeit, örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote auszusprechen. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll aufgehoben werden.
 
Vor allem viele größere Städte haben regelmäßig Probleme durch „Gelage“ auf öffentlichen Plätzen und hatten immer wieder die fehlende Handhabe dagegen reklamiert. Auch der Städtetag Baden-Württemberg hat schon lange gefordert, das Polizeigesetz entsprechend zu ändern und zu ergänzen, so dass die Städte zusammen mit der Polizei vor Ort die Möglichkeit haben, den Alkoholkonsum an Brennpunkten zeitlich zu begrenzen bzw. zu verbieten.
 
Nachdem die Änderung erst für kommendes Frühjahr in Aussicht gestellt wurde, freut sich Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, über die nun doch schneller erreichte Einigung: „Es ist gut, dass unsere Kommunen bald ein Instrument an die Hand bekommen, um vor Ort Brennpunkte beruhigen zu können. Eine solche Regelung trägt zur Sicherheit bei. Mit der zeitlichen und örtlichen Begrenzung werden die Städte und Gemeinden verantwortungsvoll umgehen.“
 
Die geplanten Regelungen entsprächen dem, was die Kommunen brauchen: Sie werden bei Bedarf durch die neue Regelung ermächtigt, eine eigene Polizeiverordnung erlassen, um neuralgische Punkte stillzulegen. Dieses Instrument werden die Städte nicht leichtfertig nutzen, sondern als Ultima Ratio einsetzen. Es ist an enge Voraussetzungen gebunden.
 
 



Dokumente: