Kommunen bekommen ein Instrument, um Brennpunkte zu beruhigen
Stuttgart. Der Ministerrat hat heute die Gesetzentwürfe zur Änderung
des Polizeigesetzes beschlossen. Darin erhalten die Kommunen die
Möglichkeit, örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote
auszusprechen. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll aufgehoben
werden.
Vor allem viele größere Städte haben regelmäßig
Probleme durch Gelage auf öffentlichen Plätzen und hatten
immer wieder die fehlende Handhabe dagegen reklamiert. Auch der Städtetag
Baden-Württemberg hat schon lange gefordert, das Polizeigesetz
entsprechend zu ändern und zu ergänzen, so dass die Städte
zusammen mit der Polizei vor Ort die Möglichkeit haben, den Alkoholkonsum
an Brennpunkten zeitlich zu begrenzen bzw. zu verbieten.
Nachdem die Änderung erst für kommendes Frühjahr in Aussicht
gestellt wurde, freut sich Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes
Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, über die nun
doch schneller erreichte Einigung: Es ist gut, dass unsere Kommunen bald
ein Instrument an die Hand bekommen, um vor Ort Brennpunkte beruhigen zu
können. Eine solche Regelung trägt zur Sicherheit bei. Mit der
zeitlichen und örtlichen Begrenzung werden die Städte und Gemeinden
verantwortungsvoll umgehen.
Die geplanten Regelungen entsprächen dem, was die Kommunen brauchen: Sie
werden bei Bedarf durch die neue Regelung ermächtigt, eine eigene
Polizeiverordnung erlassen, um neuralgische Punkte stillzulegen. Dieses
Instrument werden die Städte nicht leichtfertig nutzen, sondern als Ultima
Ratio einsetzen. Es ist an enge Voraussetzungen gebunden.
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