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P 291/2017 Az.: 047.43 / Zumeldung zu Presseinfo Nr. 56/2017 MLR - Kartellrechtsverfahren Holzvermarktung (15.03.2017)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 - P 291/2017 · Co
 

15.03.2017

 

Gesellschaftliche Rolle des Waldes wird außer Acht gelassen
 
 
Stuttgart. Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im sogenannten „Rundholz-Kartellverfahren“ und zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nimmt der Städtetag Baden-Württemberg Stellung.
 
Mit seiner heutigen Entscheidung im Kartellrechtsverfahren zur gemeinsamen Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts nahezu in vollem Umfang bestätigt. Diese Entscheidung ist aus Sicht der baden-württembergischen Städte und Gemeinden nicht akzeptabel.
 
Der Städtetag begrüßt die Ankündigung von Minister Peter Hauk, Rechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss einzulegen. „Die einseitige Betrachtung des OLG Düsseldorf darf nicht so stehen bleiben“, so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, „erst eine höchstinstanzliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof bietet ausreichende Rechtssicherheit für die nötigen organisatorischen Veränderungen in der Forstverwaltung.“ Dabei sei einer Reorganisation der Forstverwaltung „aus einem Guss“ der Vorzug zu geben gegenüber einer vorschnellen Ausgründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund, dass auch künftig die Betreuung aller Waldbesitzarten gewährleistet werden soll, erscheine eine isolierte Neuorganisation der Staatswaldbewirtschaftung nicht zielführend, so Heute-Bluhm weiter.
 
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stütze sich allein auf die Bedeutung des Waldes als Wirtschaftsgut, lasse dabei aber die gesellschaftlichen Funktionen des Waldes und seine Rolle für die Daseinsvorsorge völlig außer Acht.
 
„Wenn wir diese Entscheidung eins zu eins umsetzen müssten, würde dies das Aus für das sogenannte Einheitsforstamt bedeuten, das heißt die gemeinsame Betreuung aller Waldbesitzarten durch die unteren Forstbehörden“, erläuterte Gudrun Heute-Bluhm die möglichen Folgen. Die hohen Standards in der Waldbewirtschaftung, die letztlich auch die Funktion des Waldes als Naherholungsraum sowie als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sicherstellen, seien dann nicht mehr ohne weiteres einzuhalten.
 
 



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