Gesellschaftliche Rolle des Waldes wird außer Acht gelassen
Stuttgart. Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im
sogenannten Rundholz-Kartellverfahren und zur heutigen
Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz nimmt der Städtetag Baden-Württemberg Stellung.
Mit seiner heutigen Entscheidung im Kartellrechtsverfahren zur gemeinsamen
Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg hat das Oberlandesgericht
(OLG) Düsseldorf die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts
nahezu in vollem Umfang bestätigt. Diese Entscheidung ist aus Sicht der
baden-württembergischen Städte und Gemeinden nicht akzeptabel.
Der Städtetag begrüßt die Ankündigung von Minister Peter
Hauk, Rechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss einzulegen. Die einseitige
Betrachtung des OLG Düsseldorf darf nicht so stehen bleiben, so
Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, erst
eine höchstinstanzliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof bietet
ausreichende Rechtssicherheit für die nötigen organisatorischen
Veränderungen in der Forstverwaltung. Dabei sei einer Reorganisation
der Forstverwaltung aus einem Guss der Vorzug zu geben
gegenüber einer vorschnellen Ausgründung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts für den Staatswald, wie sie der Koalitionsvertrag
vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund, dass auch künftig die Betreuung
aller Waldbesitzarten gewährleistet werden soll, erscheine eine isolierte
Neuorganisation der Staatswaldbewirtschaftung nicht zielführend, so
Heute-Bluhm weiter.
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stütze sich allein auf die
Bedeutung des Waldes als Wirtschaftsgut, lasse dabei aber die
gesellschaftlichen Funktionen des Waldes und seine Rolle für die
Daseinsvorsorge völlig außer Acht.
Wenn wir diese Entscheidung eins zu eins umsetzen müssten,
würde dies das Aus für das sogenannte Einheitsforstamt bedeuten, das
heißt die gemeinsame Betreuung aller Waldbesitzarten durch die unteren
Forstbehörden, erläuterte Gudrun Heute-Bluhm die möglichen
Folgen. Die hohen Standards in der Waldbewirtschaftung, die letztlich auch die
Funktion des Waldes als Naherholungsraum sowie als Lebensraum für
zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sicherstellen, seien dann nicht mehr ohne
weiteres einzuhalten.
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