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P 288/2017 Az.: 047.43 / Plausibilitätsprüfung für Bauflächenbedarf wird erleichtert (15.02.2017)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 - P 288/2017 · Co
 

15.02.2017

 

Zumeldung zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums: Plausibilitätsprüfung für Bauflächenbedarf wird erleichtert
 
Stuttgart. Die Plausibilitätsprüfung für Bauflächenbedarf wird erleichtert. Darauf hat man sich jetzt in der Wohnraum-Allianz geeinigt. Der Städtetag begrüßt diese Vereinfachung.
 
„Nach der Verbesserung der Förderbedingungen für sozialen Wohnungsbau ist damit ein weiterer wichtiger Meilenstein der Wohnraumallianz erreicht“, sagte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Der Städtetag hatte sich seit Jahren dafür eingesetzt, die bürokratischen und zum Teil unrealistischen Vorgaben zu überarbeiten.
 
„Die Neufassung der Plausibilitätshinweise gibt den Genehmigungsbehörden wichtige Bearbeitungshinweise für die Ausweisung neuer Bauflächen“, so Gudrun Heute-Bluhm weiter, der Mangel an verfügbaren Flächen sei das größte Hindernis für schnellen und bezahlbaren Wohnungsbau.
 
„Dass es den Kommunen nun erleichtert wird, den Bedarf für Wohnbauflächen nachzuweisen, ist ein zentraler Baustein für Stadtentwicklungsplanung und für die Unterbringung von Wohnungssuchenden“, ergänzt Gerhard Mauch, zuständiger Dezernent beim Städtetag und als solcher Mitglied in der Wohnraum-Allianz, „wir begrüßen die Initiative des Wirtschaftsministeriums daher sehr.“
 
 



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