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P 277/2016 Az.: 047.43 / Vorstandssitzung Dezember 2016 - Straßenbauverwaltung (05.12.2016)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 - P 277/2016 · Co
 

05.12.2016

 

Bundesstraßen sollen weiterhin

vom Land verwaltet werden
 
 
Stuttgart. Bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschäftigte sich der Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg unter anderem mit einer geplanten Änderung der Straßenbauverwaltung.
 
Wer ist zukünftig für Autobahnen und Bundesstraßen zuständig? Ein Entwurf zur Neuregelung der Straßenbauverwaltung hat im Vorstand sowie in weiteren Gremien des Städtetags Baden-Württemberg für erhebliche Diskussionen gesorgt, unter anderem, da dieser nur noch formal die Option für die Bundesländer enthält, Bau und Betrieb der "gelben" Bundesfernstraßen in der Verwaltung des jeweiligen Landes zu behalten.
 
Die Zuständigkeit einer Bundesbehörde für Planung, Bau und Betrieb von Bundesstraßen, die mitten durch die Städte verlaufen, ist für die betroffenen Städte ein großes Hindernis in der Stadtentwicklung – darüber ist man sich beim Städtetag einig. Die Erfahrungen nach der Privatisierung der Bahn oder beim Eisenbahnbundesamt prägen das Bild und schrecken ab.
 
„Die Grundgesetzänderung halten wir nur bei klar abgrenzbarer Beschränkung auf die Bundesautobahnen für hinnehmbar“, betonte Barbara Bosch, Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg, „das ist auch ausreichend, um die angestrebten Ziele des Bundes zu erreichen.“
Diese Auffassung zum Thema hat der Städtetag Ministerpräsident Winfried Kretschmann schriftlich mitgeteilt – verbunden mit der Bitte, sich bei den anstehenden Verhandlungen mit der Bundeskanzlerin dafür stark zu machen, dass das Land auch weiterhin die Hand auf den Bundesfernstraßen hat.
 
 
 



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