Bundesstraßen sollen weiterhin
vom Land verwaltet werden
Stuttgart. Bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschäftigte sich der
Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg unter anderem mit einer
geplanten Änderung der Straßenbauverwaltung.
Wer ist zukünftig für Autobahnen und Bundesstraßen
zuständig? Ein Entwurf zur Neuregelung der Straßenbauverwaltung hat
im Vorstand sowie in weiteren Gremien des Städtetags
Baden-Württemberg für erhebliche Diskussionen gesorgt, unter anderem,
da dieser nur noch formal die Option für die Bundesländer
enthält, Bau und Betrieb der "gelben" Bundesfernstraßen in
der Verwaltung des jeweiligen Landes zu behalten.
Die Zuständigkeit einer Bundesbehörde für Planung, Bau und
Betrieb von Bundesstraßen, die mitten durch die Städte verlaufen,
ist für die betroffenen Städte ein großes Hindernis in der
Stadtentwicklung darüber ist man sich beim Städtetag einig.
Die Erfahrungen nach der Privatisierung der Bahn oder beim Eisenbahnbundesamt
prägen das Bild und schrecken ab.
Die Grundgesetzänderung halten wir nur bei klar abgrenzbarer
Beschränkung auf die Bundesautobahnen für hinnehmbar, betonte
Barbara Bosch, Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg,
das ist auch ausreichend, um die angestrebten Ziele des Bundes zu
erreichen.
Diese Auffassung zum Thema hat der Städtetag Ministerpräsident
Winfried Kretschmann schriftlich mitgeteilt verbunden mit der Bitte,
sich bei den anstehenden Verhandlungen mit der Bundeskanzlerin dafür stark
zu machen, dass das Land auch weiterhin die Hand auf den
Bundesfernstraßen hat.
|
|