Zur Pressemitteilung Nr. 122/2016 des Staatsministeriums - Pakt für
Integration Stuttgart.
Zu den angekündigten Verhandlungen um den Pakt für Integration mahnt
der Städtetag Baden-Württemberg einen schnellen Beginn an.
Wir warten schon seit der Ankündigung des Pakts durch den
Ministerpräsidenten im Frühjahr darauf, dass wir in konkrete
Gespräche und Verhandlungen um die Inhalte einsteigen können,
so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
Städtetags Baden-Württemberg. Das muss jetzt sehr schnell
geschehen, damit wir etwas Unterschriftsreifes hinbekommen.
Im Februar parallel zur Haushaltsverabschiedung auch den Pakt für
Integration unterschreiben zu können, sei ein ambitioniertes Ziel.
Neben den von Sozialminister Manne Lucha genannten unabdingbaren
Voraussetzungen gebe es weitere Aufgaben auf Ebene der Städte und
Gemeinden, von denen eine gelingende Integration abhänge: Die
Menschen an-die-Hand-zu-nehmen und sie auf dem Weg in unsere
Gesellschaft hinein zu begleiten, ist schon jetzt eine sehr wichtige Aufgabe
und sie wird es in den nächsten Jahren bleiben. Deshalb müssen wir
hier geeignete, teilweise schon bestehende Strukturen stärken,
beispielsweise Integrationsbeauftragte und Migrationssozialarbeit.
Der Städtetag begrüßt den Ansatz der Landesregierung,
bestehende Regelstrukturen zu stärken und weiterzuentwickeln und auf
Bestehendem aufzusetzen. Dazu können die bewährten
Förderprogramme mit den zusätzlichen Integrationsmitteln aufgestockt
werden. Etwaigen Tendenzen, bestehende Programme zu kürzen, weil nun aus
dem Pakt für Integration Bundesmittel für die Kommunen bereitgestellt
werden, tritt der Städtetag entgegen.
Die Kommunen im Land brauchen für die schnelle Umsetzung der
Maßnahmenpakete ein ebenso schnelles unbürokratisches und flexibles
Förderverfahren. Der Städtetag unterstützt das Land in diesem
Ansinnen und macht gerne konkrete Vorschläge, wie die im Pakt zu
vereinbarenden Maßnahmen in den Verwaltungen umgesetzt werden
können. Wichtig ist dabei auch, dass begonnene Maßnahmen nahtlos
fortgeführt werden können und nicht bis zur Unterschrift ausgesetzt
werden müssen.
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