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P 253/2016 Az.: 103.56 / Pressemitteilung - Städtetag erwartet nun endlich klares Signal vom Bund in Bezug auf die Kosten der Anschlussunterbringung (11.07.2016)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Gudrun Heute-Bluhm
 
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Az 103.56 - P 253/2016 · GV/Z
 

11.07.2016

 

Städtetag erwartet nun endlich klares Signal vom Bund in Bezug auf die Kosten der Anschlussunterbringung
 
Stuttgart.  
Im Herbst hatten die Kommunalen Landesverbände eine Grobberechnung der Kosten der Anschlussunterbringung vorgelegt und in der Folge im Lenkungsausschuss diskutiert.
Seit dieser Zeit vertröstet der Ministerpräsident die Kommunen mit der Zusage für einen Pakt für Integration, ohne über die Finanzen zu sprechen. Nach der nun erfolgten Einigung auf Bundesebene gibt es keinen Grund mehr zu zaudern.
 
Vergangene Woche hat bekanntlich der Bund den Ländern eine Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung in Höhe von 7 Mrd. Euro in den nächsten drei Haushaltsjahren zugesagt, die über den allgemeinen Finanzschlüssel verteilt werden. Bisher schon erhalten die Länder pro Flüchtling bis zur Entscheidung über die Anerkennung 670 EUR monatlich, also 8.040 EUR jährlich. Demgegenüber erstattete Baden-Württemberg seinen Kommunen bis 2014 für die vorläufige Unterbringung pauschal pro Person ca. 8.800 EUR und hat zugesichert, ab 2014 die Kosten nachträglich spitz abzurechnen.
 
Da das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen (BAMF) immer schneller entscheidet und bei den Neuankömmlingen schon in weniger als vier Monaten das Verfahren abgeschlossen ist, werden die anerkannten oder bleibeberechtigten Personen direkt an die Kommunen zugewiesen, ohne dass das Land hierfür noch zahlungspflichtig wäre.

Das soll nun anders werden, stellt Innenminister Thomas Strobl in Aussicht. Der Städtetag erwartet nun endlich die versprochene Beteiligung des Landes an den Kosten der Integration.
 
Da zudem der Bund den Kommunen in Aussicht gestellt hat, die Kosten der Unterkunft zu übernehmen und auch die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für anerkannte Flüchtlinge trägt, muss sich das Land endlich dazu bekennen, dass die Integrationskosten durch Sozialbetreuung, Kinderbetreuung und Schulträgerkosten vom Land erstattet werden.
Die Kommunen handeln vor Ort - gemeinsam mit vielen Ehrenamtlichen. Die Kosten müssen Bund und Land übernehmen für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
 
 
 
 
 
 
 

 

   


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