Der Sozialausschuss des Städtetags hat sich in seiner Sitzung am 27. April
2016 in Reutlingen zum wiederholten Male mit der aktuellen
Flüchtlingsunterbringung und den Themen der Integration befasst. Er hat
als Signal in die Koalitionsverhandlungen Hinweise für die anstehenden
Fragen formuliert und die Koalitionäre gebeten, diese noch in den Vertrag
einzubeziehen.
Sobald die neue Landesregierung feststeht, werden wir unser Anliegen der
neuen Ministerin oder dem neuen Minister vortragen, kündigte Gudrun
Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
Städtetags, an.
Der Sozialausschuss hat die vom Städtetag mehrfach vorgetragene Bitte
bekräftigt, das Land möge die Belegungsstrategie für die
Erstaufnahmeeinrichtungen mit den Kommunen transparent besprechen. Es sei nicht
nachvollziehbar, wenn nun frisch sanierte Einrichtungen geschlossen und das
Personal gekündigt werden, während in der vorläufigen
Unterbringung noch Provisorien belegt seien. Die Stadt- und Landkreise planen
jetzt für 2017 und sollten wissen, unter welchen Voraussetzungen sie im
nächsten Jahr Investitionen auf den Weg bringen müssen, um bei einem
Wiederanstieg der Flüchtlingszahlen keine neue Krisensituation zu
produzieren. Die Kommunen müssen zumindest wissen, wieviel Plätze sie
für die Anschlussunterbringung der jetzt schon aufgenommenen
Flüchtlinge bereitstellen müssen. Das müsse nun alles Hand in
Hand gehen, waren sich die Ausschussmitglieder, Oberbürgermeister,
Bürgermeister und Sozialbürgermeister aus dem ganzen Land, einig.
Die Kommunen erwarten ferner, über Zahl und Status der Antragsteller sowie
die Zahl derjenigen Antragsteller informiert zu werden, die einen Antrag auf
Familiennachzug gestellt haben, da sich danach beispielsweise die Vorsorge
für Kita-Plätze richtet. Bürgermeister Hahn, Gastgeber der
Sitzung in Reutlingen, mahnte zudem an, dass die Zusammenarbeit zwischen
Arbeitsagentur, Jobcenter und insbesondere den kreisangehörigen
Städten noch ausbaufähig sei, um Flüchtlinge schnell in eine
Arbeit zu vermitteln.
Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnsitzauflage wollen die Städte und
Gemeinden zeitnah mit dem Land über die Verteilung der anerkannten
Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung sprechen und innerhalb
von Baden-Württemberg ein Verfahren entwickeln, welches auch die
unterschiedlichen Belastungen durch Familiennachzug und andere
integrationsrelevante Faktoren berücksichtigt. Nur so kann ausgeglichen
werden, dass bis jetzt einige Städte überproportional viele
Flüchtlinge aufgenommen haben und bereits hohe Kosten durch den
Familiennachzug entstanden, während andere Regionen ihr Durchschnittssoll
noch gar nicht erfüllt haben.
Der Sozialausschuss hat schließlich die bisherige Forderung des
Städtetags bekräftigt, die kleinteiligen Förderprogramme
zusammenzufassen und in eine pauschalierte bedarfsorientierte Kostenerstattung
für die kommunale Integrationsarbeit umzuwandeln. |
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