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P 241/2016 Az.: 642.12 / Pakt für den Wohnungsbau in Baden-Württemberg (28.01.2016)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Dr. Stefanie Hinz
 
E
stefanie.hinz@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
10
F 0711 22921-42
 
Az
642.12 - P 241/2016 · Hz
 

27.01.2016

 

Pakt für den Wohnungsbau in Baden-Württemberg
 
 
Stuttgart. 
 
Der Städtetag begrüßt die Ankündigung des Landes, gemeinsam mit den Kommunen den sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren deutlich zu stärken. „Der Städtetag Baden-Württemberg fordert seit Monaten nachdrücklich vom Land eine gemeinsame Offensive zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Es muss mehr ‚Cash ins System‘ und das Planen und Bauen von Wohnungen muss beschleunigt werden.“ erklärt Barbara Bosch, Oberbürgermeisterin der Stadt Reutlingen und Präsidentin des Städtetags.
 
Bereits beim 1. Wohnungsgipfel hat der Städtetag ein gemeinsam mit der Architektenkammer und dem VBW erarbeitetes Konzept „Drei Säulen für mehr Wohnraum“ vorgelegt. Eine der wesentlichen Forderungen darin ist, bei der Wohnraumförderung statt Zinsverbilligung deutliche Zuschüsse zu gewähren, die einen tatsächlichen Anreiz schaffen. „Offenbar will das Land die Forderung des Städtetags nach einer attraktiven Förderung durch Zuschüsse statt durch Zinsverbilligungen nun aufgreifen. Nur so können flächendeckend Anreize geschaffen werden.“ so Barbara Bosch weiter. Auch die Gebietskulisse zur Förderung des sozialen Wohnraums solle ausgeweitet werden. „Alle Kommunen sind gefordert, sich hier zu engagieren. Nur so können wir in kurzer Zeit spürbar zusätzlichen Wohnraum schaffen.“ bekräftigt Barbara Bosch.
 
Ebenso wichtig wie die Finanzierung sind aber das Planen und Bauen. „In den letzten Jahren sind die Verfahren immer aufwändiger und die Standards immer höher geworden. Damit wird es uns nicht gelingen, schnell den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.“
 
Der Städtetag hat sich daher gemeinsam mit den beiden anderen Kommunalen Landesverbänden, Verbänden der Wohnungswirtschaft und dem Finanz- und Wirtschaftsministerium darauf verständigt, zeitnah einen Vorschlag für Eckpunkte ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz vorzulegen.
 
 
 
 



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