Umweltausschuss des Städtetags wählt Bürgermeisterin Felicitas
Kubala, Mannheim, zur neuen Vorsitzenden - Ausschuss fordert das Land auf,
für eine rasche Nachfolgeregelung für das
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu sorgen - Ausschuss lehnt
Arbeitsentwurf eines Wertstoffgesetzes des BMUB entschieden ab und sichert
Minister Untersteller seine vollste Unterstützung im Hinblick auf eine
kommunalfreundlichere Ausgestaltung der Wertstoffentsorgung zu
Stuttgart
Wahl der neuen Ausschussvorsitzenden
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Ver- und Entsorgung des Städtetags
Baden-Württemberg hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig Frau
Bürgermeisterin Felicitas Kubala, Mannheim, zur Nachfolgerin von
Oberbürgermeister Dr. Würzner, Heidelberg, zu seiner neuen
Vorsitzenden gewählt. OB Dr. Würzner war auf eigenen Wunsch aus dem
Amt des Ausschussvorsitzenden ausgeschieden, da er in den Vorstand des
Städtetags berufen worden war.
Kubala ist in Mannheim seit Anfang 2013 Bürgermeisterin für
Bürgerservice, Umwelt und technische Betriebe. Felicitas Kubala studierte
an der FU Berlin. Die diplomierte Volks- und Betriebswirtin leitete von 1994
bis 2000 das Umweltamt Berlin-Steglitz. Seit 1984 ist die 59-Jährige
Mitglied der Grünen: Sie wurde 2001 über die Landesliste in das
Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Sie war Mitglied im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt, sowie im Ausschuss für Sport. Sie war
fünf Jahre Ausschussvorsitzende und von 2009 bis 2011 stellvertretende
Fraktionsvorsitzende.
Ich freue mich sehr über meine Wahl und danke dem Ausschuss für
sein Vertrauen. In der Position der Ausschussvorsitzenden werden für mich
die umweltpolitischen Themen auf Landesebene nochmals stärker in den
Fokus rücken, bedankt sich Kubala.
Ich gratuliere Felicitas Kubala auch im Namen unserer Präsidentin
ganz herzlich zu ihrer Wahl. Der Städtetag gewinnt mit ihr eine fachlich
hoch kompetente Ausschussvorsitzende, gratuliert Gudrun Heute-Bluhm
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags
Baden-Württemberg.
OB Stefan Neher, Rottenburg, und BM Ernst Himmel, Malsch, wurden als neue
stellvertretende Vorsitzende ebenfalls einstimmig gewählt.
LGVFG
Während Ende September überraschend eine Einigung über die
Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über
das Jahr 2019 hinaus erzielt werden konnte, steht eine Anschlussregelung
über die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung von
kommunalen Straßen und ÖPNV-Vorhaben im Rahmen des
Entflechtungsgesetzes immer noch aus.
Für die Verlängerung des GVFG war ohne Zweifel der Bund
zuständig, die Situation beim Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(LGVFG) dagegen stellt sich anders dar. Das LGVFG, aus dem kommunale
Verkehrsvorhaben mit einem Investitionsvolumen bis 50 Mio. Euro gefördert
werden, finanziert sich derzeit in vollem Umfang aus sogenannten
Entflechtungsmitteln in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich. Diese werden
dem Land durch den Bund für einen Übergangszeitraum bis Ende 2019
als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform neu geregelten
Finanzbeziehungen überwiesen. "Wir sehen hier eindeutig auch das
Land in der Pflicht. Der Verkehrsminister kann sich nicht wegducken und nur mit
dem Finger auf den Bund zeigen. Es darf an dieser Stelle nicht verschwiegen
werden, dass Sinn der Föderalismusreform auch und gerade die Entflechtung
der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern waren, und dass nach einem
gewissen Übergangszeitraum die Länder für die
Gemeindeverkehrsfinanzierung verantwortlich sein sollten", kritisiert
Heute-Bluhm.
Kubala ergänzt: " Selbstverständlich befürworten wir eine
Fortführung der Finanzierung durch den Bund. Allerdings ist der Zeitraum
ab 2020 schon heute planungsrelevant. Die Kommunen haben eine erhebliche
finanzielle Belastung im Infrastrukturbereich zu tragen, nicht zuletzt
für ein ökologisches Mobilitätsangebot. Mit der Novellierung des
LGVFG hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass die Kommunen die
umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fuß-verkehr
besser entwickeln können. Wir erwarten jetzt auch eine rasche Lösung
auf Landesebene, um die Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur
über 2019 hinaus zu gewährleisten. Die derzeit vom Land zur
Aufstockung der Regionalisierungsmittel eingesetzten 100 Mio. Euro könnten
auch kurzfristig schon zur Aufstockung des LGVFG verwendet werden. Und
für die Zeit nach 2019 bieten diese Mittel einen Grundstock für eine
landesseitige Förderung. Wertstoffgesetz
Aktuell hat das Bundesumweltministerium (BMUB) einen Arbeitsentwurf für
ein Wertstoffgesetz veröffentlicht. Darüber hat der Umweltausschuss
in seiner heutigen Sitzung mit Umweltminister Untersteller MdL diskutiert.
Ziel des Gesetzes soll sein, negative ökologische Auswirkungen von
Verpackungsabfällen und sonstigen Haushaltsabfällen aus Kunststoffen
oder Metallen zu vermeiden oder zu verringern. Zu diesem Zweck soll die
Produktverantwortung auf sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, wie etwa
die Gummiente, die Bratpfanne oder das Bobbycar, ausgedehnt werden. Sammlung,
Sortierung und Verwertung dieser Stoffe sollen nach Willen des BMUB
vollständig den Dualen Systembetreibern, die die Verpackungsentsorgung
organisieren, übertragen werden. Die Kommunen erhalten lediglich einige
wenige und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Steuerungsmöglichkeiten bei
der Sammlung.
"Der Gesetzentwurf stärkt einseitig die Dualen Systeme und treibt
damit die Privatisierung der Abfallentsorgung weiter voran, kritisiert
Felicitas Kubala. Das ist aus kommunaler Sicht völlig
inakzeptabel. Vor dem Hintergrund, dass sich die Dualen Systeme erst im
vergangenen Jahr in einer existentiellen Krise befanden und kurz vor ihrem
Scheitern standen, sei dies umso unverständlicher.
Auch unter ökologischen Gesichtspunkten ist der Umweltausschuss des
Städtetags nicht mit dem Arbeitsentwurf einverstanden. Die
vergangenen Jahr haben gezeigt, dass das derzeitige System weder zu einem
Rückgang von Verpackungen noch zu einer Steigerung der Recyclingquoten von
Leichtverpackungen geführt hat. Die nun geplanten Änderungen setzen
aus unserer Sicht ebenfalls keine nennenswerten Anreize, nachhaltiger mit
Ressourcen umzugehen, kritisiert Heute-Bluhm. Die Dualen Systeme haben in
den vergangenen Jahren bei den Kunststoffen lediglich eine Recyclingquote von
20 Prozent erreicht.
Gerade aus baden-württembergischer Sicht ist es besonders bitter,
dass der Arbeitsentwurf den Systembetreibern einen Herausgabeanspruch für
die Papier-Pappe-Karton-Verpackungen gegenüber den Kommunen einräumt.
Schließlich hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem
Rechtsstreit des Landkreises Biberach gegen die Duales System Deutschland GmbH
(DSD) bestätigt, dass ein Systembetreiber kein Eigentum auch nicht
in Form von Miteigentum an den von Kommunen gesammelten Altpapiermengen
erlangt und damit auch keinen Herausgabeanspruch hat, kritisiert Kubala
und ergänzt: Das BMUB kommt entgegen der höchstrichterlichen
Rechtsprechung einseitig den Systembetreibern entgegen das können
die Kommunen nicht hinnehmen.
Die kommunale Familie in Baden-Württemberg hat in der Vergangenheit im
Wesentlichen zwei Kernanliegen im Hinblick auf ein künftiges
Wertstoffgesetz formuliert. Erstens muss jedenfalls die Erfassung von
Wertstoffen aus privaten Haushalten ausnahmslos in die kommunale
Organisationsverantwortung fallen. Zweitens muss zumindest die PPK-Fraktion
komplett aus der ökologisch insoweit nicht erforderlichen
Produktverantwortung herausgenommen und in die alleinige
Entsorgungszuständigkeit der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger überführt werden. Diese Forderungen finden
sich auch in dem Kompromissmodell wieder, auf das sich das
Umweltministerium Baden-Württemberg mit sieben weiteren
Länderressorts verständigt hat und das der Umweltausschuss des
Städtetags in dem heutigen Gespräch mit Minister Untersteller
ausdrücklich befürwortet hat.
Nachdem der Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz den beiden kommunalen
Kernanliegen diametral entgegensteht, muss unbedingt verhindert werden, dass
dieser Entwurf in seiner jetzigen Fassung zur Grundlage des weiteren
Gesetzgebungsverfahrens gemacht wird, betont Kubala. Der
Umweltausschuss des Städtetags hat daher Minister Untersteller einstimmig
seine volle Unterstützung für die Umsetzung des
Kompromissmodells zugesichert. In einem ersten Schritt hat
sich der Städtetag gemeinsam mit Landkreistag und VKU an die
baden-württembergischen Abgeordneten der Regierungskoalition auf
Bundesebene gewandt und um Unterstützung für die kommunale Sache
geworben. |
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