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P 233/2015 Az.: ST882 / Umweltausschuss des Städtetags wählt Bürgermeisterin Felicitas Kubala, Mannheim, zur neuen Vorsitzenden – Ausschuss fordert das Land auf, für eine rasche Nachfolgeregelung für das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu sorg

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Dr. Susanne Nusser
 
E
susanne.nusser@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
24
F 0711 22921-42
 
Az
ST882 - P 233/2015 · Nu/Be
 

11.11.2015

 

Umweltausschuss des Städtetags wählt Bürgermeisterin Felicitas Kubala, Mannheim, zur neuen Vorsitzenden - Ausschuss fordert das Land auf, für eine rasche Nachfolgeregelung für das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu sorgen - Ausschuss lehnt Arbeitsentwurf eines Wertstoffgesetzes des BMUB entschieden ab und sichert Minister Untersteller seine vollste Unterstützung im Hinblick auf eine kommunalfreundlichere Ausgestaltung der Wertstoffentsorgung zu
 
Stuttgart 
 

Wahl der neuen Ausschussvorsitzenden
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Ver- und Entsorgung des Städtetags Baden-Württemberg hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig Frau Bürgermeisterin Felicitas Kubala, Mannheim, zur Nachfolgerin von Oberbürgermeister Dr. Würzner, Heidelberg, zu seiner neuen Vorsitzenden gewählt. OB Dr. Würzner war auf eigenen Wunsch aus dem Amt des Ausschussvorsitzenden ausgeschieden, da er in den Vorstand des Städtetags berufen worden war.
 
Kubala ist in Mannheim seit Anfang 2013 Bürgermeisterin für Bürgerservice, Umwelt und technische Betriebe. Felicitas Kubala studierte an der FU Berlin. Die diplomierte Volks- und Betriebswirtin leitete von 1994 bis 2000 das Umweltamt Berlin-Steglitz. Seit 1984 ist die 59-Jährige Mitglied der Grünen: Sie wurde 2001 über die Landesliste in das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Sie war Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, sowie im Ausschuss für Sport. Sie war fünf Jahre Ausschussvorsitzende und von 2009 bis 2011 stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
 
„Ich freue mich sehr über meine Wahl und danke dem Ausschuss für sein Vertrauen. In der Position der Ausschussvorsitzenden werden für mich die umweltpolitischen Themen auf Landesebene nochmals stärker in den Fokus rücken“, bedankt sich Kubala.
 
„Ich gratuliere Felicitas Kubala auch im Namen unserer Präsidentin ganz herzlich zu ihrer Wahl. Der Städtetag gewinnt mit ihr eine fachlich hoch kompetente Ausschussvorsitzende“, gratuliert Gudrun Heute-Bluhm Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg.
 
OB Stefan Neher, Rottenburg, und BM Ernst Himmel, Malsch, wurden als neue stellvertretende Vorsitzende ebenfalls einstimmig gewählt.
 
LGVFG
Während Ende September überraschend eine Einigung über die Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus erzielt werden konnte, steht eine Anschlussregelung über die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung von kommunalen Straßen und ÖPNV-Vorhaben im Rahmen des Entflechtungsgesetzes immer noch aus.
 
Für die Verlängerung des GVFG war ohne Zweifel der Bund zuständig, die Situation beim Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) dagegen stellt sich anders dar. Das LGVFG, aus dem kommunale Verkehrsvorhaben mit einem Investitionsvolumen bis 50 Mio. Euro gefördert werden, finanziert sich derzeit in vollem Umfang aus sogenannten Entflechtungsmitteln in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich. Diese werden dem Land durch den Bund für einen Übergangszeitraum bis Ende 2019 als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform neu geregelten Finanzbeziehungen überwiesen. "Wir sehen hier eindeutig auch das Land in der Pflicht. Der Verkehrsminister kann sich nicht wegducken und nur mit dem Finger auf den Bund zeigen. Es darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass Sinn der Föderalismusreform auch und gerade die Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern waren, und dass nach einem gewissen Übergangszeitraum die Länder für die Gemeindeverkehrsfinanzierung verantwortlich sein sollten", kritisiert Heute-Bluhm.
 
Kubala ergänzt: " Selbstverständlich befürworten wir eine Fortführung der Finanzierung durch den Bund. Allerdings ist der Zeitraum ab 2020 schon heute planungsrelevant. Die Kommunen haben eine erhebliche finanzielle Belastung im Infrastrukturbereich zu tragen, nicht zuletzt für ein ökologisches Mobilitätsangebot. Mit der Novellierung des LGVFG hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass die Kommunen die umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fuß-verkehr besser entwickeln können. Wir erwarten jetzt auch eine rasche Lösung auf Landesebene, um die Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur über 2019 hinaus zu gewährleisten. Die derzeit vom Land zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel eingesetzten 100 Mio. Euro könnten auch kurzfristig schon zur Aufstockung des LGVFG verwendet werden. Und für die Zeit nach 2019 bieten diese Mittel einen Grundstock für eine landesseitige Förderung“.
 
Wertstoffgesetz
Aktuell hat das Bundesumweltministerium (BMUB) einen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz veröffentlicht. Darüber hat der Umweltausschuss in seiner heutigen Sitzung mit Umweltminister Untersteller MdL diskutiert.
Ziel des Gesetzes soll sein, negative ökologische Auswirkungen von Verpackungsabfällen und sonstigen Haushaltsabfällen aus Kunststoffen oder Metallen zu vermeiden oder zu verringern. Zu diesem Zweck soll die Produktverantwortung auf sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, wie etwa die Gummiente, die Bratpfanne oder das Bobbycar, ausgedehnt werden. Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Stoffe sollen nach Willen des BMUB vollständig den Dualen Systembetreibern, die die Verpackungsentsorgung organisieren, übertragen werden. Die Kommunen erhalten lediglich einige wenige und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Steuerungsmöglichkeiten bei der Sammlung.
 
"Der Gesetzentwurf stärkt einseitig die Dualen Systeme und treibt damit die Privatisierung der Abfallentsorgung weiter voran“, kritisiert Felicitas Kubala. „Das ist aus kommunaler Sicht völlig inakzeptabel“. Vor dem Hintergrund, dass sich die Dualen Systeme erst im vergangenen Jahr in einer existentiellen Krise befanden und kurz vor ihrem Scheitern standen, sei dies umso unverständlicher.
 
Auch unter ökologischen Gesichtspunkten ist der Umweltausschuss des Städtetags nicht mit dem Arbeitsentwurf einverstanden. „Die vergangenen Jahr haben gezeigt, dass das derzeitige System weder zu einem Rückgang von Verpackungen noch zu einer Steigerung der Recyclingquoten von Leichtverpackungen geführt hat. Die nun geplanten Änderungen setzen aus unserer Sicht ebenfalls keine nennenswerten Anreize, nachhaltiger mit Ressourcen umzugehen“, kritisiert Heute-Bluhm. Die Dualen Systeme haben in den vergangenen Jahren bei den Kunststoffen lediglich eine Recyclingquote von 20 Prozent erreicht.
 
„Gerade aus baden-württembergischer Sicht ist es besonders bitter, dass der Arbeitsentwurf den Systembetreibern einen Herausgabeanspruch für die Papier-Pappe-Karton-Verpackungen gegenüber den Kommunen einräumt. Schließlich hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem Rechtsstreit des Landkreises Biberach gegen die Duales System Deutschland GmbH (DSD) bestätigt, dass ein Systembetreiber kein Eigentum – auch nicht in Form von Miteigentum – an den von Kommunen gesammelten Altpapiermengen erlangt und damit auch keinen Herausgabeanspruch hat“, kritisiert Kubala und ergänzt: „Das BMUB kommt entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung einseitig den Systembetreibern entgegen – das können die Kommunen nicht hinnehmen“.
 
Die kommunale Familie in Baden-Württemberg hat in der Vergangenheit im Wesentlichen zwei Kernanliegen im Hinblick auf ein künftiges Wertstoffgesetz formuliert. Erstens muss jedenfalls die Erfassung von Wertstoffen aus privaten Haushalten ausnahmslos in die kommunale Organisationsverantwortung fallen. Zweitens muss zumindest die PPK-Fraktion komplett aus der ökologisch insoweit nicht erforderlichen Produktverantwortung herausgenommen und in die alleinige Entsorgungszuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überführt werden. Diese Forderungen finden sich auch in dem „Kompromissmodell“ wieder, auf das sich das Umweltministerium Baden-Württemberg mit sieben weiteren Länderressorts verständigt hat und das der Umweltausschuss des Städtetags in dem heutigen Gespräch mit Minister Untersteller ausdrücklich befürwortet hat.
 
„Nachdem der Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz den beiden kommunalen Kernanliegen diametral entgegensteht, muss unbedingt verhindert werden, dass dieser Entwurf in seiner jetzigen Fassung zur Grundlage des weiteren Gesetzgebungsverfahrens gemacht wird“, betont Kubala. „Der Umweltausschuss des Städtetags hat daher Minister Untersteller einstimmig seine volle Unterstützung für die Umsetzung des „Kompromissmodells“ zugesichert“. In einem ersten Schritt hat sich der Städtetag gemeinsam mit Landkreistag und VKU an die baden-württembergischen Abgeordneten der Regierungskoalition auf Bundesebene gewandt und um Unterstützung für die kommunale Sache geworben. 
 



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