Pressemitteilung zur Vorstandssitzung am 12.10.2015
zu Schulthemen Stuttgart.
Sachkostenbeiträge
Die Sachkostenbeiträge für Hauptschulen, Werkrealschulen und
Gemeinschaftsschulen bewegen sich um etwa 100 Prozent über jenen für
Realschulen und Gymnasien. Diese starke und weiter zunehmende Beitragsspreizung
zeitigt Wirkungen und Fehlinterpretationen, die bei der Festlegung des
derzeitigen Beitragsberechnungsverfahrens weder absehbar noch gewollt waren.
Der Städtetag ist landespolitisch tätig geworden, um Verbesserungen
zu erwirken. Er hat dadurch erreicht, dass sich nun sowohl der Landtag und die
Landtagsfraktionen als auch die betroffenen Ministerien und alle Kommunalen
Landesverbände mit dieser Thematik befassen.
Der Vorstand hat beschlossen, mit dem Land und den anderen Kommunalen
Landesverbänden zunächst eine Übergangslösung für die
Reduzierung der Sachkostenbeitragsspreizung zwischen Realschulen einerseits
sowie Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen andererseits anzustreben.
Anknüpfungspunkt hierfür ist die Hauptschuleinführung und damit
eines zweiten Bildungsganges an Realschulen zum Schuljahr 2016/17, der
Zusatzaufwand verursacht.
Für Gemeinschaftsschulen, die drei Leistungsniveaus umfassen, wurde bei
ihrer Einführung 2012 ebenfalls eine Übergangslösung
beschlossen, die bis heute fortwährt und in der Gleichstellung der
Sachkostenbeiträge mit jenen der Haupt- und Werkrealschulen besteht. Auch
insoweit wird durch eine Übergangslösung eine Gleichstellung bzw.
Gleichbehandlung der Realschulen erreicht. Sie sollte bis ca. 2020 währen.
Dann wird es voraussichtlich erste eigene Sachkostenbeitragsberechnungen
für die Gemeinschaftsschule und damit ggf. einen eigenen
Gemeinschaftsschul-Sachkostenbeitrag geben.
Die ab kommendem Jahr geltende Übergangsregelung für Realschulen soll
vorsehen, dass die Realschulen für jenen Teil ihrer Schüler, die
über eine Hauptschulempfehlung verfügen, den höheren
Sachkostenbeitrag der Hauptschule erhalten. Aus Vereinfachungsgründen soll
dabei der vom Statistischen Landesamt jeweils jährlich landesweit
ermittelte Durchschnittswert zugrunde gelegt werden. 23,5 Prozent der
Realschüler hatten im vergangenen Schuljahr eine Hauptschulempfehlung.
Unter Berücksichtigung dieses Prozentanteils an Schülern mit
Hauptschulempfehlung soll der einheitliche Realschulsachkostenbeitrag für
alle Realschülerinnen und Realschüler ermittelt werden. Es soll also
eine Mischkalkulation aus Sachkostenbeitrag der Realschule für 76,5
Prozent der Realschüler und Sachkostenbeitrag der Hauptschule für
23,5 Prozent der Realschüler erfolgen.
Nach aktuellen Berechnungen würden sich die Sachkostenbeiträge 2016
ohne der vom Vorstand beschlossenen Änderung bei Realschulen wie folgt
entwickeln: Schulart(en) Sachkostenbeitrag Ver
änderung 2015 2016
Haupt-/Werkreal-/Gemeinschaftsschulen
1.312 1.437 + 9,6 % Realschule
651 702 + 7,8 % Gymnasium
680 764 + 12,4 %
Quelle: Kultusministerium BW, Vorausberechnung de
r SKB für 2016 nach bisheriger Berechnung
Der Vorstand hat der Geschäftsstelle grünes Licht für die
Verhandlungen mit dem Land über mehrere Varianten der erläuterten
Mischkalkulation bei Ermittlung Realschulsachkostenbeiträge gegeben. Sie
bringen den Sachkostenbeitrag der Realschule 2016 in die
Größenordnung des Sachkostenbeitrags des Gymnasiums.
Digitalisierung an Schulen weitere Entwicklungs
schritte
Bislang wird in den Schulen vornehmlich in Computerräumen digital
unterrichtet. Durch die Bildungsplanreform
für allgemein bildende Schulen 2016 wird Medienbildung
zu einer generellen Leitperspektive
für jedweden Unterricht. Digitaler Unterricht wird also künftig
nicht mehr der Ausnahmefall in den Computerräumen sein, sondern der
Regelfall in allen Fach- und Klassenräumen.
Ein Paradigmenwechsel, der an den knapp 5000 Schulen im Land nur schrittweise
in einer längeren Übergangsphase vollziehbar ist. Er erfordert neue
Pädagogik und neue Technik. Tablets oder andere mobile Geräte werden
sich in den Händen von Lehrern und Schülern befinden und ganz neue
Möglichkeiten der Kommunikation und Didaktik eröffnen. Land und
Kommunale Landesverbände haben dazu kürzlich ein großes
Tablet-Projekt an Beruflichen Schulen gestartet. Auch an anderen Schulen wird
der Tablet- und Laptopeinsatz erprobt.
Pädagogisch wertvolle digitale Medieninhalte, die urheberrechtlich
unbedenklich eingesetzt werden können, sind immer mehr gefragt. Das ist
die große Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe des Landesmedienzentrums.
Ab Schuljahr 2016/17 wird auch der Bildungsplan für die etwa 2500
Grundschulen
den Medieneinsatz im Unterricht vorsehen. Die Schulen müssen dafür
inhaltlich und technisch fit gemacht werden. Auch dieser Prozess wird sicher
mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Gemeinsame
Multimediaempfehlungen für Schulen
von Land und Kommunalen Landesverbänden für diesen schrittweise zu
vollziehenden Paradigmenwechsel befinden sich in Vorbereitung. Sie sollen in
Gestalt einer Fortschreibung der Empfehlungen für Schulen aus dem Jahre
2002, die zuletzt 2005 aktualisiert worden sind, 2016 veröffentlicht
werden.
Um die Vorzüge von digitalem Lernen sicher nutzen zu können, muss die
Cloud-Technologie auch für Schulen eingesetzt werden. Digitaler
Schulunterricht bedeutet für Baden-Württemberg, dass Kommunikation
und Interaktion zwischen etwa 1,6 Mio. Schülerinnen und Schülern mit
130000 Lehrkräften ortsunabhängig, sicher und verlässlich
funktionieren muss.
Um die Cloud-Vorzüge umfassend nutzen zu können, muss auch die
Kommunikation und Interaktion der Schulverwaltung von Land und kommunalen
Schulträgern in sie einbezogen werden. Entscheidend ist ferner, dass
über diese Cloud systematisch und umfassend digitale Medien für die
Schulen verfügbar gemacht werden, die qualitativ und rechtlich
Stichworte Urheberrecht und Lizenzen für den Unterricht taugen.
Keiner der Schulakteure kann diese Herkulesaufgabe alleine stemmen. Land und
Kommunen kooperieren im Schulwesen seit jeher. Das soll daher auch beim Betrieb
einer Bildungscloud
so sein. Wir denken dabei an ein Konsortium, bestehend aus der Mitte des Jahres
gegründeten neuen Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg
(BITBW), dem Landesmedienzentrum sowie dem Kommunalen
Datenverarbeitungsverbund - DVV, in dem die Datenzentrale BW und alle
kommunalen Rechenzentren vereint sind. Entscheidende Akteure auf Landes- und
kommunaler Seite befänden sich bei diesem Konsortium unter einem Dach. Sie
müssen als Cloud-Betreiber natürlich mit wichtigen weiteren Akteuren
kooperieren, beispielsweise den Schulbuchverlagen. |
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