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P 231/2015 Az.: 203.01 / Pressemitteilung zu Schulthemen (Sachkostenbeiträge und Digitalisierung) in Vorstandssitzung des Städtetags Baden-Württemberg am 12.10.2015 (12.10.2015)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Gudrun Heute-Bluhm
 
E
gudrun.heute-bluhm@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
20
F 0711 22921-42
 
Az
ST720 - P 231/2015 · GV/Z
 

12.10.15

Pressemitteilung zur Vorstandssitzung am 12.10.2015
zu Schulthemen
 
Stuttgart.  
 

Sachkostenbeiträge

Die Sachkostenbeiträge für Hauptschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen bewegen sich um etwa 100 Prozent über jenen für Realschulen und Gymnasien. Diese starke und weiter zunehmende Beitragsspreizung zeitigt Wirkungen und Fehlinterpretationen, die bei der Festlegung des derzeitigen Beitragsberechnungsverfahrens weder absehbar noch gewollt waren.
Der Städtetag ist landespolitisch tätig geworden, um Verbesserungen zu erwirken. Er hat dadurch erreicht, dass sich nun sowohl der Landtag und die Landtagsfraktionen als auch die betroffenen Ministerien und alle Kommunalen Landesverbände mit dieser Thematik befassen.
Der Vorstand hat beschlossen, mit dem Land und den anderen Kommunalen Landesverbänden zunächst eine Übergangslösung für die Reduzierung der Sachkostenbeitragsspreizung zwischen Realschulen einerseits sowie Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen andererseits anzustreben. Anknüpfungspunkt hierfür ist die Hauptschuleinführung und damit eines zweiten Bildungsganges an Realschulen zum Schuljahr 2016/17, der Zusatzaufwand verursacht.
 
 
Für Gemeinschaftsschulen, die drei Leistungsniveaus umfassen, wurde bei ihrer Einführung 2012 ebenfalls eine Übergangs­lösung beschlossen, die bis heute fortwährt und in der Gleichstellung der Sachkostenbeiträge mit jenen der Haupt- und Werkrealschulen besteht. Auch insoweit wird durch eine Übergangslösung eine Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung der Realschulen erreicht. Sie sollte bis ca. 2020 währen. Dann wird es voraussichtlich erste eigene Sachkostenbeitragsberechnungen für die Gemeinschaftsschule und damit ggf. einen eigenen Gemeinschaftsschul-Sachkostenbeitrag geben.
Die ab kommendem Jahr geltende Übergangsregelung für Realschulen soll vorsehen, dass die Realschulen für jenen Teil ihrer Schüler, die über eine Hauptschulempfehlung verfügen, den höheren Sachkostenbeitrag der Hauptschule erhalten. Aus Vereinfachungsgründen soll dabei der vom Statistischen Landesamt jeweils jährlich landesweit ermittelte Durchschnitts­wert zugrunde gelegt werden. 23,5 Prozent der Realschüler hatten im vergangenen Schuljahr eine Hauptschulempfehlung. Unter Berücksichtigung dieses Prozentanteils an Schülern mit Hauptschulempfehlung soll der einheitliche Realschulsachkostenbeitrag für alle Realschülerinnen und Realschüler ermittelt werden. Es soll also eine Mischkalkulation aus Sachkostenbeitrag der Realschule für 76,5 Prozent der Realschüler und Sachkostenbeitrag der Hauptschule für 23,5 Prozent der Realschüler erfolgen.
Nach aktuellen Berechnungen würden sich die Sachkostenbeiträge 2016 ohne der vom Vorstand beschlossenen Änderung bei Realschulen wie folgt entwickeln:

Schulart(en)

Sachkostenbeitrag

Ver änderung

 

 

2015

2016

 

 

Haupt-/Werkreal-/Gemeinschaftsschulen

 

1.312 €

1.437 €

+ 9,6 %

 

Realschule

651 €

702 €

+ 7,8 %

 

Gymnasium

680 €

764 €

+ 12,4 %

 

Quelle: Kultusministerium BW, Vorausberechnung de r SKB für 2016 nach bisheriger Berechnung

 

 

 

Der Vorstand hat der Geschäftsstelle grünes Licht für die Verhandlungen mit dem Land über mehrere Varianten der erläuterten Mischkalkulation bei Ermittlung Realschulsachkostenbeiträge gegeben. Sie bringen den Sachkostenbeitrag der Realschule 2016 in die Größenordnung des Sachkostenbeitrags des Gymnasiums.

Digitalisierung an Schulen – weitere Entwicklungs
schritte

Bislang wird in den Schulen vornehmlich in Computerräumen digital unterrichtet. Durch die Bildungsplanreform für allgemein bildende Schulen 2016 wird Medienbildung zu einer generellen Leitperspektive für jedweden Unterricht. Digitaler Unterricht wird also künftig nicht mehr der Ausnahmefall in den Computerräumen sein, sondern der Regelfall in allen Fach- und Klassenräumen.

Ein Paradigmenwechsel, der an den knapp 5000 Schulen im Land nur schrittweise in einer längeren Übergangsphase vollziehbar ist. Er erfordert neue Pädagogik und neue Technik. Tablets oder andere mobile Geräte werden sich in den Händen von Lehrern und Schülern befinden und ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation und Didaktik eröffnen. Land und Kommunale Landesverbände haben dazu kürzlich ein großes Tablet-Projekt an Beruflichen Schulen gestartet. Auch an anderen Schulen wird der Tablet- und Laptopeinsatz erprobt.

Pädagogisch wertvolle digitale Medieninhalte, die urheberrechtlich unbedenklich eingesetzt werden können, sind immer mehr gefragt. Das ist die große Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe des Landesmedienzentrums.
Ab Schuljahr 2016/17 wird auch der Bildungsplan für die etwa 2500 Grundschulen den Medieneinsatz im Unterricht vorsehen. Die Schulen müssen dafür inhaltlich und technisch fit gemacht werden. Auch dieser Prozess wird sicher mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Gemeinsame Multimediaempfehlungen für Schulen von Land und Kommunalen Landesverbänden für diesen schrittweise zu vollziehenden Paradigmenwechsel befinden sich in Vorbereitung. Sie sollen in Gestalt einer Fortschreibung der Empfehlungen für Schulen aus dem Jahre 2002, die zuletzt 2005 aktualisiert worden sind, 2016 veröffentlicht werden.

Um die Vorzüge von digitalem Lernen sicher nutzen zu können, muss die Cloud-Technologie auch für Schulen eingesetzt werden. Digitaler Schulunterricht bedeutet für Baden-Württemberg, dass Kommunikation und Interaktion zwischen etwa 1,6 Mio. Schülerinnen und Schülern mit 130000 Lehrkräften ortsunabhängig, sicher und verlässlich funktionieren muss.

Um die Cloud-Vorzüge umfassend nutzen zu können, muss auch die Kommunikation und Interaktion der Schulverwaltung von Land und kommunalen Schulträgern in sie einbezogen werden. Entscheidend ist ferner, dass über diese Cloud systematisch und umfassend digitale Medien für die Schulen verfügbar gemacht werden, die qualitativ und rechtlich – Stichworte Urheberrecht und Lizenzen – für den Unterricht taugen.

Keiner der Schulakteure kann diese Herkulesaufgabe alleine stemmen. Land und Kommunen kooperieren im Schulwesen seit jeher. Das soll daher auch beim Betrieb einer Bildungscloud so sein. Wir denken dabei an ein Konsortium, bestehend aus der Mitte des Jahres gegründeten neuen Landesoberbehörde „IT Baden-Württemberg (BITBW)“, dem Landesmedienzentrum sowie dem Kommunalen Datenverarbeitungsverbund - DVV, in dem die Datenzentrale BW und alle kommunalen Rechenzentren vereint sind. Entscheidende Akteure auf Landes- und kommunaler Seite befänden sich bei diesem Konsortium unter einem Dach. Sie müssen als Cloud-Betreiber natürlich mit wichtigen weiteren Akteuren kooperieren, beispielsweise den Schulbuchverlagen. 

 



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