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P 230/2015 Az.: 797.74 / Pressemitteilung Städtetag und VDV Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (28.09.2015)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Gudrun Heute-Bluhm
 
E
gudrun.heute-bluhm@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
20
F 0711 22921-42
 
Az
797.74 - P 230/2015 · GV/Be
 

28.09.2015

 

Pressemitteilung Städtetag und VDV Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
 
Stuttgart
 
 
Städtetag Baden-Württemberg und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßen Einigung zwischen Bund und Ländern zur Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und widersprechen zugleich Verkehrsminister Winfried Hermann, der die Zuständigkeit für die Fortführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ebenfalls allein beim Bund sieht.
 
Überraschend wurde in der vergangenen Woche am Rande des Flüchtlingsgipfels auch eine Einigung über die Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus erzielt. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stehen bundesweit jährlich rund 333 Mio. Euro zur Förderung kommunaler ÖPNV-Vorhaben bereit. Förderfähig nach dem GVFG sind Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme über 50 Mio. Euro. Das drohende Auslaufen der Förderung Ende 2019 hatte für die Kommunen eine erhebliche Unsicherheit bedeutet. "Mit der nun beschlossenen Verlängerung des GVFG geht für die Kommunen eine echte Hängepartie zu Ende. Viele wichtige ÖPNV-Vorhaben bekommen nun eine neue Finanzierungsperspektive", meint Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg.
 
Als besonders problematisch erwies sich der Umstand, dass die Vorhaben für eine Förderung bis 2019 fertiggestellt und abgerechnet sein mussten. "Die jetzige Einigung auf Bundesebene nimmt viel Druck aus dem Kessel", betont Wolfgang Arnold, Landesgruppenvorsitzender des VDV und ergänzt: "Bedauerlich ist es allerdings, dass keine Erhöhung des seit Jahren stagnierenden Betrags erreicht werden konnte".
 
Während für die Verlängerung des GVFG ohne Zweifel der Bund zuständig war, stellt sich die Situation beim Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) anders dar. Das LGVFG, aus dem kommunale Verkehrsvorhaben mit einem Investitionsvolumen bis 50 Mio. Euro gefördert werden, finanziert sich derzeit in vollem Umfang aus sogenannten Entflechtungsmitteln in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich. Diese werden dem Land durch den Bund für einen Übergangszeitraum bis Ende 2019 als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform neu geregelten Finanzbeziehungen überwiesen. "Wenn Minister Hermann nun jede Verantwortung für das LGVFG von sich weist und nur mit dem Finger auf den Bund zeigt, verschweigt er etwas Entscheidendes. Nämlich dass Sinn der Föderalismusreform auch und gerade die Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern waren, und dass nach einem gewissen Übergangszeitraum die Länder für die Gemeindeverkehrsfinanzierung verantwortlich sein sollten", kritisiert
Heute-Bluhm.
 
Arnold ergänzt: "Selbstverständlich befürworten wir eine Fortführung der Finanzierung durch den Bund. Allerdings ist der Zeitraum ab 2020 schon heute planungsrelevant. Längeres Zuwarten auf eine Einigung zwischen Bund und Ländern können wir uns nicht leisten, auch deshalb, weil derzeit seitens der Landesregierung mit Hochdruck an einer LGVFG-Novelle gearbeitet wird. Ohne eine Perspektive, mit welchen Mitteln dieses dann künftig nach 2019 ausgestattet wird, macht das aber keinen Sinn. Wir erwarten daher eine rasche Lösung auf Landesebene, um den Ausbau und Erhalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur über 2019 hinaus gewährleisten zu können. Die derzeit vom Land zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel eingesetzten 100 Mio. EUR könnten künftig zur Stützung des LGVFG verwendet werden. Damit könnten insbesondere die bislang ungelösten Themen Finanzierung des Erhalts der Infrastruktur und der Schienenfahrzeuge endlich angegangen werden ".
 
  
 



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