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P 229/2015 Az.: 797.74 / Pressemitteilung Städtetag und VDV Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (24.09.2015)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Gudrun Heute-Bluhm
 
E
gudrun.heute-bluhm@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
20
F 0711 22921-42
 
Az
797.74 - P 229/2015 · GV/Z
 

24.09.2015

 

Pressemitteilung Städtetag und VDV Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz            
 

Stuttgart
 
Gemeindeverkehrsfinanzierung: Städtetag Baden-Württemberg und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen reagieren verwundert auf die Aussagen von Herrn Minister Hermann zum „neuen“ Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und weisen auf die dramatische Unterfinanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur hin
 
Der Städtetag Baden-Württemberg und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit großer Verwunderung zu Kenntnis genommen. Beiden Verbänden ist nicht klar, wie der Minister zu einer derart positiven Einschätzung der kommunalen Verkehrsfinanzierung kommen kann.
 
„Wir haben das Gefühl, bei einer anderen Veranstaltung gewesen zu sein“, sagt Gudrun Heute-Bluhm, Hauptgeschäftsführerin des Städtetags. „Wenn das Ministerium behauptet, es habe im Rahmen der schriftlichen Anhörung seitens der betroffenen Verbände keinen wesentlichen Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf gegeben, trifft dies nicht den Kern des Problems“, ergänzt Heute-Bluhm. In den Stellungnahmen der beiden Verbände war insbesondere die Absenkung der Förderquote von ursprünglich 75 Prozent auf nunmehr 50 Prozent bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Fördertatbestände kritisiert worden.
 
„Nur, weil wir uns nicht grundsätzlich gegen die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen oder von Radwegen ausgesprochen haben, heißt dies keinesfalls, dass wir mit dem Gesetzesentwurf einverstanden wären“, betont der VDV-Landesvorsitzende Wolfgang Arnold. Die Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen ist bereits deutlich unterfinanziert, was auch daran liegt, dass die Landesregierung entgegen früherer Praxis keine eigenen Mittel mehr für die Gemeindeverkehrsfinanzierung bereitstellt. Stattdessen wurden seit 2011 die Fördertatbestände mehrfach ausgeweitet, ohne notwendigerweise das Gesamtfördervolumen entsprechend zu erhöhen.
 
Besonders problematisch stellt sich die Situation im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau des ÖPNV dar. Die Einführung des neuen Fördertatbestandes „Barrierefreier Ausbau“ ist nach Überzeugung des Städtetags und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen in jedem Fall der richtige Schritt. Allerdings werden die vorhandenen Fördermittel keinesfalls ausreichen, um die die anstehenden Maßnahmen umsetzen zu können. „Wir haben das Verkehrsministerium bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht nicht bei der Schaffung eines neues Fördertatbestands bleiben kann. Solange das Land keine eigenen Mittel für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung stellt, wird es bei einer bloßen politischen Absichtserklärung bleiben. Ebenso unzureichend sind die wichtigen Themen Finanzierung des Erhalts der Infrastruktur und Schienenfahrzeuge gelöst. Der VDV hat dazu Vorschläge gemacht, die nicht aufgenommen wurden", meint Arnold.
 
Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge der Föderalismusreform zum Jahr 2019 besagte Zahlungen nach dem Entflechtungsgesetz durch den Bund auslaufen. Damit fehlt den Kommunen schon jetzt die notwendige Planungssicherheit für wichtige Projekte, die in den nächsten Jahren realisiert werden müssten. Der Städtetag Baden-Württemberg fordert daher ein entschiedenes Eintreten beim Bund für die Forderung nach einer Fortsetzung der Gemeindeverkehrsfinanzierung. „Sofern aber eine Einigung zwischen Bund und Ländern nicht oder nur teilweise möglich ist, erwarten wir eine tragfähige Lösung auf Landesebene, um den Ausbau und Erhalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur über 2019 hinaus abzusichern“, betont Heute-Bluhm.
 
 
 
 
Nachdem das Kabinett den Entwurf des Landesgemeinde verkehrsfinanzierungsgesetzes nun gebilligt hat, soll der Entwurf in den Landtag eingebracht werden. „Angesicht der offensichtlichen Konflikte im Hinblick auf die Gemeindeverkehrsfinanzierung würden wir eine öffentliche Anhörung im Landtag sehr begrüßen“, meint Heute-Bluhm 
 



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