Pressemitteilung Städtetag und VDV
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Stuttgart
Gemeindeverkehrsfinanzierung: Städtetag Baden-Württemberg und Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen reagieren verwundert auf die Aussagen von Herrn
Minister Hermann zum neuen
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
und weisen auf die dramatische Unterfinanzierung der kommunalen
Verkehrsinfrastruktur hin
Der Städtetag Baden-Württemberg und der Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) haben die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums
für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung des
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit großer Verwunderung zu
Kenntnis genommen. Beiden Verbänden ist nicht klar, wie der Minister zu
einer derart positiven Einschätzung der kommunalen Verkehrsfinanzierung
kommen kann.
Wir haben das Gefühl, bei einer anderen Veranstaltung gewesen zu
sein, sagt Gudrun Heute-Bluhm, Hauptgeschäftsführerin des
Städtetags. Wenn das Ministerium behauptet, es habe im Rahmen der
schriftlichen Anhörung seitens der betroffenen Verbände keinen
wesentlichen Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf gegeben, trifft dies nicht
den Kern des Problems, ergänzt Heute-Bluhm. In den Stellungnahmen
der beiden Verbände war insbesondere die Absenkung der Förderquote
von ursprünglich 75 Prozent auf nunmehr 50 Prozent bei einer
gleichzeitigen Ausweitung der Fördertatbestände kritisiert worden.
Nur, weil wir uns nicht grundsätzlich gegen die Förderung von
Lärmschutzmaßnahmen oder von Radwegen ausgesprochen haben,
heißt dies keinesfalls, dass wir mit dem Gesetzesentwurf einverstanden
wären, betont der VDV-Landesvorsitzende Wolfgang Arnold. Die
Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen ist bereits deutlich unterfinanziert, was
auch daran liegt, dass die Landesregierung entgegen früherer Praxis keine
eigenen Mittel mehr für die Gemeindeverkehrsfinanzierung bereitstellt.
Stattdessen wurden seit 2011 die Fördertatbestände mehrfach
ausgeweitet, ohne notwendigerweise das Gesamtfördervolumen entsprechend zu
erhöhen.
Besonders problematisch stellt sich die Situation im Hinblick auf den
barrierefreien Ausbau des ÖPNV dar. Die Einführung des neuen
Fördertatbestandes Barrierefreier Ausbau ist nach
Überzeugung des Städtetags und des Verbands Deutscher
Verkehrsunternehmen in jedem Fall der richtige Schritt. Allerdings werden die
vorhandenen Fördermittel keinesfalls ausreichen, um die die anstehenden
Maßnahmen umsetzen zu können. Wir haben das
Verkehrsministerium bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es aus unserer
Sicht nicht bei der Schaffung eines neues Fördertatbestands bleiben kann.
Solange das Land keine eigenen Mittel für den barrierefreien Ausbau zur
Verfügung stellt, wird es bei einer bloßen politischen
Absichtserklärung bleiben. Ebenso unzureichend sind die wichtigen Themen
Finanzierung des Erhalts der Infrastruktur und Schienenfahrzeuge gelöst.
Der VDV hat dazu Vorschläge gemacht, die nicht aufgenommen wurden",
meint Arnold.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge der Föderalismusreform zum Jahr 2019
besagte Zahlungen nach dem Entflechtungsgesetz durch den Bund auslaufen. Damit
fehlt den Kommunen schon jetzt die notwendige Planungssicherheit für
wichtige Projekte, die in den nächsten Jahren realisiert werden
müssten. Der Städtetag Baden-Württemberg fordert daher ein
entschiedenes Eintreten beim Bund für die Forderung nach einer Fortsetzung
der Gemeindeverkehrsfinanzierung. Sofern aber eine Einigung zwischen
Bund und Ländern nicht oder nur teilweise möglich ist, erwarten wir
eine tragfähige Lösung auf Landesebene, um den Ausbau und Erhalt der
kommunalen Verkehrsinfrastruktur über 2019 hinaus abzusichern,
betont Heute-Bluhm.
Nachdem das Kabinett den Entwurf des Landesgemeinde
verkehrsfinanzierungsgesetzes nun gebilligt hat, soll der Entwurf in den
Landtag eingebracht werden. Angesicht der offensichtlichen Konflikte im
Hinblick auf die Gemeindeverkehrsfinanzierung würden wir eine
öffentliche Anhörung im Landtag sehr begrüßen, meint
Heute-Bluhm |
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