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P 223/2015 Az.: ST0 / Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag Baden-Württemberg zur Situation der Flüchtlingshilfe (23.07.2015)

Kommunale Seite kann nicht die Aufgaben des Landes bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen mit übernehmen!
Landkreise, Städte und Gemeinden sind bei der Flüchtlingsunterbringung an der Grenze der Belastbarkeit angekommen. Gemeinsamer Appell an das Land, seiner gesetzlichen Verantwortung nachzukommen: „Es ist fünf vor zwölf“- Forderungskatalog vorgelegt.

Stuttgart,

Landkreise, Städte und Gemeinden stehen vor einer der größten Herausforderungen der vergangenen Jahre: Die Unterbringung, Betreuung und Integration der täglich in großer Anzahl auch nach Baden-Württemberg strömenden Flüchtlinge. Die Spitzen der Kommunalen Landesverbände, Landrat Joachim Walter, Präsident des Landkreistags, Oberbürgermeisterin Barbara Bosch, Präsidentin des Städtetags, und Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags, richteten im Vorfeld des für den 27. Juli 2015 angesetzten Flüchtlingsgipfels heute in Stuttgart gemeinsam den dringenden Appell an die Landesregierung, die Kräfte zu bündeln. Sie fordern insbesondere, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aller beteiligten Ministerien mit den Kommunalen Landesverbänden auf Spitzenebene die Aufgabenstellung der beteiligten Stellen klar zu beschreiben und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. „Nur wenn alle beteiligten Akteure ihre klar umrissenen Ziele verfolgen, werden wir eine schlüssige und praxistaugliche Gesamtkonzeption für die Flüchtlingspolitik bekommen“, so die drei Verbandsspitzen unisono. Aktuell sei es in den Kommunen fünf vor zwölf. An allen Ecken und Enden gerate das bestehende System ins Wanken, beschrieben sie die Situation der Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -betreuung vor Ort.

Am Bekenntnis der Kommunen zu ihrer Verpflichtung, den Flüchtlingen humanitär zur Seite zu stehen, rütteln weder Landkreise, Städte noch Gemeinden. Walter, Bosch und Kehle waren sich einig: „Wir werden weiterhin alles daran setzen, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu organisieren und bleibeberechtigten Menschen eine schnelle Integration zu ermöglichen.“ Die Dynamik der stetig steigenden Flüchtlingszahlen bringe jedoch alle beteiligten kommunalen Ebenen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und häufig darüber hinaus. „Wir brauchen Klarheit und ein gemeinsames Verständnis, wer in welchem Zeitraum was auf den Weg bringen oder erledigen muss, damit wir die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik gemeinsam bewältigen können“, so die Verbandsspitzen.

Es ist für die Spitzen der Kommunalen Landesverbände nicht akzeptabel, dass die Landesregierung in immer größerem Umfang asylbegehrende Menschen ohne Asylantragsstellung in die Stadt- und Landkreise verlegt. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung einfach die eigene Aufgabe an die Stadt- und Landkreise weiterreicht. Die Landesregierung hat den rechtzeitigen und umfassenden Ausbau der LEAs viel zu zögerlich angegangen!“

Momentan kümmern sich allein bei der Landesregierung neun verschiedene Ministerien um die Fragen der Flüchtlingspolitik. Die vielen, komplexen Aufgaben erfordern aus Sicht der Kommuna-len Landesverbände jedoch unbedingt einen regelmäßigen Austausch der Entscheidungsträger der kommunalen Vertreter und der Landesebene. In dessen Rahmen müsse erörtert werden, ob die Maßnahmen effizient umgesetzt werden, wo es gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf gibt oder welche neuen Herausforderungen in Angriff genommen werden müssen. Die Präsidenten von Landkreis-, Städte- und Gemeindetag fordern dafür eine „Task Force“, die aus den Kommunalen Landesverbänden und den jeweiligen Entscheidungsträgern der Landesregierung bestehen und sich in regelmäßigen Abständen treffen soll.

Drängendsten Herausforderungen aus Sicht der drei Kommunalen Landesverbände sind:

  • Die zeitnahe Einrichtung weiterer Landeserstaufnahmestellen mit ausreichenden Kapazitäten;
  • Die Festlegung weiterer sicherer Herkunftsstaaten und damit die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimatländer;
  • Der Abbau finanzieller Anreize für Armutsflüchtlinge bei gleichzeitiger Information über die Möglichkeiten einer legalen Arbeitsmigration;
  • Der Ausbau der Personalkapazitäten auch in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit;
  • Die zukunftsgerichtete Anpassung der Finanzierung der vorläufigen Unterbringung an die reale Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge, einschließlich der sich an die Ablehnung anschließenden Zeiten der Duldung;
  • Die auskömmliche Erstattung der Betreuungs- und Unterbringungskosten für die Anschlussunterbringung;
  • Die Integration der Wohnraumförderung für bleibeberechtigte Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung in das Landeswohnraumförderprogramm bei gleichzeitiger Eröffnung der sogenannten mittelbaren Belegung;
  • Die deutliche Aufstockung der Mittel für die Förderprogramme zur Unterstützung der lokalen Bündnisse, für das Sprachförderprogramm sowie nach der Verwaltungsvorschrift „Integration“ sowie flexiblere Zugangsmöglichkeiten für den Arbeitsmarkt und die Anerkennung von Abschlüssen.

Walter, Bosch und Kehle brachten abschließend ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass im Rahmen des Flüchtlingsgipfels am 27. Juli 2015 die Weichen noch so gestellt werden können, dass Lösungen für die mehr als drängenden Probleme der Kommunen gefunden werden können.

Ansprechpartner:
Städtetag Baden-Württemberg
Gudrun Heute-Bluhm
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Telefon: 0711 22921-0
Fax: 0711 22921-42
E-Mail: gudrun.heute-bluhm@staedtetag-bw.de

Herr Gerhard Mauch
Städtetag Baden-Württemberg
Dezernat IV
Dezernent
Telefon: 0711/22921-22
Fax: 0711/22921-42
E-Mail:: gerhard.mauch@staedtetag-bw.de

Landkreistag Baden-Württemberg
Dietmar J. Herdes
Dezernat V
Telefon: 0711 22464-12
Fax: 0711/22462-23
E-Mail: herdes@landkreistag-bw.de

Gemeindetag Baden-Württemberg
Kristina Fabijancic-Müller
Pressesprecherin
Telefon: 0711/22572-34
Telefax: 0711/22572-47
E-Mail: kristina.fabijancic-mueller@gemeindetag-bw.de
Mobil: 0160/97272863

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