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P 211/2015 Az.: 270.0 / Verbesserungen bei der Inklusionsgesetzgebung für Schulen unerlässlich (18.03.2015)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiter
Norbert Brugger
 
E
norbert.brugger@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
13
F 0711 22921-42
 
Az
270.0 - P 211/2015 · Br
 

18.03.2015

 

Verbesserungen bei der Inklusionsgesetzgebung für Schulen unerlässlich
 
Stuttgart. Der Städtetag knüpft seine Zustimmung zur Finanzierung der schulischen Inklusion an ein für die Städte und Gemeinden akzeptables Inklusionsgesetz des Landes. „Was wir verhandelt haben, stimmt nicht mit dem überein, was nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Schulgesetz stehen soll. Damit wird der zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden ausgehandelten Finanzierungsvereinbarung die Grundlage entzogen“, stellt das Geschäfts­führende Vorstandsmitglied des Verbands, OB a. D. Gudrun Heute-Bluhm, fest.
 
Die ausgehandelte Finanzierungsvereinbarung gehe davon aus, dass maximal 28 Prozent der Sonderschüler/innen an allgemeine Schulen wechseln und damit die Inklusionsoption annehmen. Der Gesetzentwurf sei dem gegenüber darauf ausgerichtet, dass die überwiegende Mehrheit der Sonderschüler/innen an allgemeine Schulen wechsle.
 
Heute-Bluhm zitiert dazu aus dem Gesetzentwurf: „Es werden die allgemeinen Schulen als vorrangige schulische Orte der sonderpädagogischen Beratung, Unterstützung und Bildung benannt; dementsprechend wird der subsidiäre Charakter der Bildungsangebote der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (Anmerkung des Städtetags: gemeint sind die jetzigen Sonderschulen) für die Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot betont.“ Diese klare Präferenz für Inklusion gegenüber Sonderschulen habe die Landesseite in den Verhandlungen nie artikuliert. Stattdessen seien alle Seiten stets von einem maximal 28-prozentigen Anteil an Inklusionsschülern ausgegangen – auch in den Kalkulationen zu den Verhandlungen.
 
Von einem Versehen könne man angesichts der Dimension der Abweichung nicht ausgehen. Im Gegenteil bestätige der Gesetzentwurf diese grundlegend von den Verhandlungen abweichende Entwicklungszielvorgabe an anderen Stellen. So werde in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gebracht, dass die Schulaufsichtsbehörden von der Wunschschulart und konkreten Wunschschule der Erziehungsberechtigten für ihre Kinder mit Behinderung nur unter „engen Voraussetzungen“ abweichen dürfen. Kommuniziert worden sei hingegen stets, dass sich das Elternwahlrecht nur auf die Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule oder einer allgemeinen Schule erstrecke, nicht jedoch auf eine bestimmte Schulart und einen bestimmten Schulort.
 
„Natürlich würden wir den Eltern auch gerne mehr Wahlmöglichkeiten versprechen. Aber wir versprechen nichts, was nicht zu halten ist. Die von Landesseite propagierte gruppen­bezogene Inklusion passt nicht zu derart weitreichenden Elternrechten. Die Realität ist vielmehr: Wenn fünf Kinder in einer Gruppe gemeinsam beschult werden sollen und deren Eltern fünf unterschiedliche Vorstellungen über den Schulort haben, müssen mindestens vier der fünf Eltern auf ihren Wunschort verzichten. Damit sind Enttäuschungen und Unmut vorprogrammiert“, so Heute-Bluhm.
 
Auch deshalb sei es wichtig, dem Kompromissvorschlag des Städtetags zu folgen und wenigstens für die ersten Jahre der Inklusion Schwerpunktschulen festzulegen. Heute-Bluhm betont: „Schwerpunktschulen sorgen für Klarheit auf allen Seiten und dafür, die Inklusion an den ersten Inklusionsstandorten kraftvoll voranzubringen. Wir verstehen das Anliegen des Landes, alle Schulen in der Pflicht zur Inklusion zu halten. Mit einer übergangsweisen Festlegung von Schwerpunktschulen gerade in der besonders herausfordernden Aufbauphase der Inklusion soll diese Pflicht für alle Schulen auch bestehen bleiben. Nur die Umsetzung wird zunächst auf bestimmte Schulen konzentriert. Anders geht es nicht, auch nicht in anderen Bundesländern. Wir sehen auch auf Landesseite die Notwendigkeit einer solchen befristeten Bündelung, da entsprechend fortgebildete Lehrkräfte nicht allerorten vorhanden sind.“
 
Die vollständige Städtetagsstellungnahme zum Gesetz-entwurf mit weiteren Forderungen des Verbands und der Wortlaut des Entwurfs sind angefügt.
 
 



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