P 207/2015 Az.: 053 / Pressemitteilung Bildungszeitgesetz (11.03.2015)
PRESSEMITTEILUNG
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Bearbeiterin Dr. Stefanie Hinz
E
stefanie.hinz@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-10
F 0711 22921-42
Az 053 - P 207/2015 ·
Hz/Wi
11.03.2015
Das Bildungszeitgesetz belastet die Kommunen in Baden-Württemberg
finanziell erheblich. Stuttgart.
Mit dem heute im Landtag verabschiedeten Bildungszeitgesetz werden die
Kommunen als Arbeitgeber wiederum ohne finanziellen Ausgleich durch das Land
erheblich belastet, bewertet das Geschäftsführende
Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm, die Neuregelung.
Durch die fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub für jede Arbeitnehmerin
und jeden Arbeitnehmer müssen die zusätzlichen Abwesenheiten entweder
von den übrigen Beschäftigten durch Überstunden aufgefangen
oder aber durch zusätzliches Personal, z.B. bei den Berufsfeuerwehren oder
in Krankenhäusern, ausgeglichen werden. Wenn 10% der Beschäftigten
bei den Kommunen die Freistellung in Anspruch nehmen, seien jährlich rd.
14 Mio. Euro strukturelle Mehrkosten zu erwarten. Dies setze allerdings voraus,
dass es vor Ort gelingt, die 10% als Höchstgrenze zu etablieren, ohne den
Betriebsfrieden zu gefährden.
Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz wird nun ein weiteres
politisches Ziel der Landesregierung ohne eine entsprechende Finanzierung
umgesetzt, wobei für die Bürgerinnen und Bürger in den
Städten und Gemeinden daraus kein Mehrwert erkennbar ist. Der
Städtetag geht bei dem zum 01.01.2014 in Kraft getretenen
Landespersonalvertretungsgesetz von Mehrkosten in Höhe von rund 16
Millionen Euro aus. Er fordert das Land auf, den Kommunen die strukturellen
Mehrbelastungen auszugleichen. Dies müsse auch für weitere Vorhaben
der Landesregierung gelten, wie beispielsweise die verpflichtende
Einführung von Chancengleichheitsbeauftragten in Städten mit mehr als
50.000 Einwohnern.
Von den finanziellen Folgen abgesehen, hat die Motivation, die hinter
einem solchen Bildungszeitgesetz steht, mit der Realität der heutigen
Arbeitswelt nichts zu tun, ergänzt Gudrun Heute-Bluhm. Die
Städte und Gemeinden hätten ohnehin ein hohes Eigeninteresse, ihre
Beschäftigten zu qualifizieren, lebenslanges Lernen und
Weiterbildungsbereitschaft zu fördern und die Gesunderhaltung der
Belegschaft sicherzustellen. Eine Regelung wie das Bildungszeitgesetz stelle
einen erheblichen Eingriff in die bestehenden und funktionierenden
Weiterbildungskonzepte dar und unterlaufe diese.