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P 207/2015 Az.: 053 / Pressemitteilung Bildungszeitgesetz (11.03.2015)

PRESSEMITTEILUNG Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Dr. Stefanie Hinz
 
E
stefanie.hinz@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
10
F 0711 22921-42
 
Az
053 - P 207/2015 · Hz/Wi
 

11.03.2015

 

Das Bildungszeitgesetz belastet die Kommunen in Baden-Württemberg finanziell erheblich.
 
Stuttgart. „Mit dem heute im Landtag verabschiedeten Bildungszeitgesetz werden die Kommunen als Arbeitgeber wiederum ohne finanziellen Ausgleich durch das Land erheblich belastet“, bewertet das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm, die Neuregelung. Durch die fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer müssen die zusätzlichen Abwesenheiten entweder von den übrigen Beschäftigten durch Überstunden aufgefangen oder aber durch zusätzliches Personal, z.B. bei den Berufsfeuerwehren oder in Krankenhäusern, ausgeglichen werden. Wenn 10% der Beschäftigten bei den Kommunen die Freistellung in Anspruch nehmen, seien jährlich rd. 14 Mio. Euro strukturelle Mehrkosten zu erwarten. Dies setze allerdings voraus, dass es vor Ort gelingt, die 10% als Höchstgrenze zu etablieren, ohne den Betriebsfrieden zu gefährden.
 
„Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz wird nun ein weiteres politisches Ziel der Landesregierung ohne eine entsprechende Finanzierung umgesetzt, wobei für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden daraus kein Mehrwert erkennbar ist.“ Der Städtetag geht bei dem zum 01.01.2014 in Kraft getretenen Landespersonalvertretungsgesetz von Mehrkosten in Höhe von rund 16 Millionen Euro aus. Er fordert das Land auf, den Kommunen die strukturellen Mehrbelastungen auszugleichen. Dies müsse auch für weitere Vorhaben der Landesregierung gelten, wie beispielsweise die verpflichtende Einführung von Chancengleichheitsbeauftragten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.
 
 
„Von den finanziellen Folgen abgesehen, hat die Motivation, die hinter einem solchen Bildungszeitgesetz steht, mit der Realität der heutigen Arbeitswelt nichts zu tun“, ergänzt Gudrun Heute-Bluhm. Die Städte und Gemeinden hätten ohnehin ein hohes Eigeninteresse, ihre Beschäftigten zu qualifizieren, lebenslanges Lernen und Weiterbildungsbereitschaft zu fördern und die Gesunderhaltung der Belegschaft sicherzustellen. Eine Regelung wie das Bildungszeitgesetz stelle einen erheblichen Eingriff in die bestehenden und funktionierenden Weiterbildungskonzepte dar und unterlaufe diese.
 
 
 
  
 



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