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P 186/2014 Az.: 053 / Gemeinsame Pressemitteilung zum Bildungsurlaubsgesetz (30.07.2014)

Pressemitteilung
 
30.07.2014
 

Die Kommunalen Landesverbände, VKU und KAV fordern die Landesregierung zu einer ergebnisoffenen Diskussion über das offenbar geplante Bildungsfreistellungsgesetz auf.
 
Stuttgart . „Wir lesen mit großem Interesse, dass die Landesregierung offenbar in Kürze Eckpunkte für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorlegen will. Während zu jedem Vorhaben der Landesregierung ein großer Beteiligungsprozess gestartet wird, sind die Kommunen über die Pläne der Landesregierung zu einem Bildungsfreistellungsgesetz bisher überhaupt nicht informiert worden“, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Eberhard Trumpp. Die Kommunen im Land tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut qualifiziert sind. Die regelmäßige Weiterbildung und zusätzliche Qualifizierung ist ein fester Bestandteil ihrer Personalentwicklung. „Wir benötigen dazu keine Unterstützung seitens der Landesregierung“, so der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Roger Kehle, und fügt hinzu: „Es ist erstaunlich, dass das Land einerseits versucht, überall Personalkosten einzusparen und damit die Gefahr in Kauf nimmt, den öffentlichen Dienst insbesondere für Berufseinsteiger unattraktiv zu machen. Andererseits soll nun viel Geld für etwas ausgegeben werden, das man nicht braucht.“ „Bei über 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bis zu fünf Tage im Jahr bezahlte Freistellung für Bildungszwecke ein erheblicher Kostenfaktor für die Kommunen im Land. Schon die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes hat zu erheblichen Mehrkosten bei den Kommunen geführt, die nicht ausgeglichen wurden. Wir sind nicht bereit, weitere Belastungen ohne entsprechenden Ausgleich zu tragen“, sagt die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Stefanie Hinz. Der Verband kommunaler Unternehmen sieht vor einer Festlegung von Eckpunkten erheblichen Klärungsbedarf. „Die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für unsere Unternehmen selbstverständlich. Wir verstehen nicht, warum es für etwas, das in der Praxis gut funktioniert, einer gesetzlichen Fixierung bedarf“, stellt der Landesvorsitzende des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Baden-Württemberg und Geschäftsführer der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm, Matthias Berz fest. Dieser Position schließt sich auch der Kommunale Arbeitgeberverband an. „Zunächst muss der Bedarf festgestellt werden. Das Spektrum der Weiterbildungsangebote bei den kommunalen Arbeitgebern ist heute schon sehr groß und geht weit über das hinaus, was der jeweilige konkrete Arbeitsplatz erfordert“, erläutert der Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg (KAV), Dr. Joachim Wollensak.
 
Die Kommunalen Landesverbände, VKU und KAV fordern daher die Landesregierung auf, zunächst gemeinsam und ergebnisoffen Sinn und Zweck eines solchen Vorhabens für die Kommunen und die kommunalen Unternehmen in Baden-Württemberg zu diskutieren und keine Vorfestlegungen zu treffen, die wieder einseitig zu Lasten der Arbeitgeberseite gehen.


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