Städtetag begrüßt Verabschiedung des Bundestages zum Gesetz zur
Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
Stuttgart.
Der Städtetag bekennt sich ausdrücklich zu dem
verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Asyl. Dies muss aber den
tatsächlich Bedürftigen zugutekommen, so das
Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags,
Oberbürgermeister a
. D. Prof. Stefan Gläser. Unter den gegebenen finanziellen und rechtlichen
Rahmenbedingungen können wir Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten nicht
mehr unterbringen. Wir wollen nicht, dass die Integration zur Belastungsprobe
wird, so Gläser.
Aus diesem Grunde ist es aus Sicht des Städtetages auch unabdingbar, dass
Asylverfahren zügig durchgeführt werden. Deswegen hat der
Städtetag schon im Jahre 2012 die Landesregierung gebeten, sich dafür
einzusetzen, dass das Asylverfahrensgesetz geändert und die Liste der
sicheren Herkunftsstaaten erweitert wird. Gerade die aus nicht
sicheren Herkunftsstaaten kommenden Asylsuchenden müssen darauf vertrauen
können, über ihr Schicksal bald Klarheit zu bekommen so
Gläser. Hier hätten wir uns die Unterstützung des Landes
gewünscht.
Seit Aufhebung der Visumpflicht für die ehemalige Jugoslawische Republik
Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien und
Herzegowina ab dem 15.12.2010 ist die Zahl der in Deutschland von
Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft
gestiegen. Die zwischen Januar und November 2013 dazu ergangenen
Gerichtsentscheidungen in Bezug auf diese Herkunftsländer hatten einen
Umfang von 12.070 Verfahren. Nahezu alle Asylanträge waren nach Mitteilung
der Bundesregierung unbegründet. Eine Schutzgewährung erfolgte bei
den serbischen Staatsangehörigen nur in 39 Fällen, bei den
mazedonischen Staatsangehörigen in 26 Fällen und bei
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen in 17 Fällen.
Gleichzeitig stellt der stark ansteigende Zugang von Asylsuchenden die Kommunen
vor fast unlösbare Probleme, was auch zu Lasten der tatsächlich
bedürftigen Asylsuchenden geht. In Baden-Württemberg werden alleine
für das Jahr 2014 23.000 Erstantragsteller (aus sämtlichen
Herkunftsstaaten) erwartet und damit 52 Prozent mehr als im Vorjahr.
Durch die Gesetzesänderungen können aussichtslose Asylanträge
von Antragsstellern aus sicheren Herkunftsländern schneller bearbeitet und
der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden.
Die Staatengemeinschaft muss dafür sorgen, dass wirklich
bedürftige Asylsuchende Schutz in den Mitgliedstaaten finden. Darüber
hinaus gehende nicht asylrelevante Motive müssen in diesem Zusammenhang
nachrangig sein so Gläser. Der Städtetag legt Wert auf die
Feststellung, dass bereits nach geltendem Recht Asylsuchende au
s diesen sog. sicheren Herkunftsstaaten immer noch die Möglichkeit haben,
glaubhaft zu machen, dass in ihrem besonderen Fall trotzdem eine Verfolgung
droht. Somit können auch Asylbewerber aus sog. sicheren Herkunftsstaaten
grundsätzlich als Asylberechtigte und Flüchtlinge anerkannt werden.
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