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P 185/2014 Az.: 103.56 / Städtetag bedauert Enthaltung des Landes beim Gesetz der Bundesregierung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (07.07.2014)

03.07.2014 - Az: 103.56 - P 185/2014 - M/A - Bearbeiter: Gerhard Mauch 
Telefon: 0711 22921- 22 - E-Mail: gerhard.mauch@staedtetag-bw.de
 
Städtetag begrüßt Verabschiedung des Bundestages zum Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten      
 
 
Stuttgart. 
 
 
„Der Städtetag bekennt sich ausdrücklich zu dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Asyl. Dies muss aber den tatsächlich Bedürftigen zugutekommen“, so das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Oberbürgermeister a . D. Prof. Stefan Gläser. Unter den gegebenen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen können wir Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr unterbringen. Wir wollen nicht, dass die Integration zur Belastungsprobe wird“, so Gläser.
Aus diesem Grunde ist es aus Sicht des Städtetages auch unabdingbar, dass Asylverfahren zügig durchgeführt werden. Deswegen hat der Städtetag schon im Jahre 2012 die Landesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das Asylverfahrensgesetz geändert und die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert wird.“ „Gerade die aus nicht sicheren Herkunftsstaaten kommenden Asylsuchenden müssen darauf vertrauen können, über ihr Schicksal bald Klarheit zu bekommen“ so Gläser. „Hier hätten wir uns die Unterstützung des Landes gewünscht“.
 
Seit Aufhebung der Visumpflicht für die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien und Herzegowina ab dem 15.12.2010 ist die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft gestiegen. Die zwischen Januar und November 2013 dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen in Bezug auf diese Herkunftsländer hatten einen Umfang von 12.070 Verfahren. Nahezu alle Asylanträge waren nach Mitteilung der Bundesregierung unbegründet. Eine Schutzgewährung erfolgte bei den serbischen Staatsangehörigen nur in 39 Fällen, bei den mazedonischen Staatsangehörigen in 26 Fällen und bei bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen in 17 Fällen. Gleichzeitig stellt der stark ansteigende Zugang von Asylsuchenden die Kommunen vor fast unlösbare Probleme, was auch zu Lasten der tatsächlich bedürftigen Asylsuchenden geht. In Baden-Württemberg werden alleine für das Jahr 2014 23.000 Erstantragsteller (aus sämtlichen Herkunftsstaaten) erwartet und damit 52 Prozent mehr als im Vorjahr.
 
Durch die Gesetzesänderungen können aussichtslose Asylanträge von Antragsstellern aus sicheren Herkunftsländern schneller bearbeitet und der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden.
 
 
„Die Staatengemeinschaft muss dafür sorgen, dass wirklich bedürftige Asylsuchende Schutz in den Mitgliedstaaten finden. Darüber hinaus gehende nicht asylrelevante Motive müssen in diesem Zusammenhang nachrangig sein“ so Gläser. Der Städtetag legt Wert auf die Feststellung, dass bereits nach geltendem Recht Asylsuchende au s diesen sog. sicheren Herkunftsstaaten immer noch die Möglichkeit haben, glaubhaft zu machen, dass in ihrem besonderen Fall trotzdem eine Verfolgung droht. Somit können auch Asylbewerber aus sog. sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich als Asylberechtigte und Flüchtlinge anerkannt werden.
 

 

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