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P 183/2014 Az.: 462.2 / Land muss bei der Kleinkindförderung nachbessern - Städtetag und Gemeindetag fordern die Einhaltung der zugesagten Beteiligung in Höhe von 68 Prozent - Ohne Erhöhung der Landesbeteiligung droht ein Stillstand beim quantitativen und

26.03.2014 - Az: 462.2 - P 183/2014 – ch/sti - Bearbeiterin: Agnes Christner 
Telefon: 0711 22921-30 - E-Mail: agnes.christner@staedtetag-bw.de
 
 
Land muss bei der Kleinkindförderung nachbessern - Städtetag und Gemeindetag fordern die Einhaltung der zugesagten Beteiligung in Höhe von 68 Prozent - Ohne Erhöhung der Landesbeteiligung droht ein Stillstand beim quantitativen und qualitativen Ausbau
 
 
Stuttgart. Ende 2011 haben sich Landesregierung und Kommunale Landesverbände im Rahmen des Pakts für Familien mit Kindern darauf verständigt, dass das Land ab 2014 68 Prozent der kommunalen Ausgaben für die Kleinkindbetreuung übernimmt. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde eine deutliche Erhöhung der Förderpauschalen vereinbart. Diese Erhöhung hat den Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land deutlich beschleunigt.
 
Im Jahr 2013 belief sich die Landesförderung unter Einbeziehung der Bundesmittel auf 568 Mio. Euro. Bedingt durch die neue Berechnungssystematik sank die Landesförderung im Jahr 2014 auf 453 Mio. Euro – 115 Mio. Euro weniger. Statt der zugesagten 68 Prozent erhalten die Städte und Gemeinden vielfach deutlich weniger. Diese drastische Absenkung war für die Kommunen nicht absehbar. Die Städte und Gemeinden erwarten deshalb, dass das Land seine Zusage einhält, zumal das Land in seinen Haushaltsplanungen für das Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von 607 Mio. Euro eingeplant hat und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer 2011 auch mit einer Weitergabe der Mehreinnahmen an die Kommunen für die frühkindliche Bildung und Betreuung begründet wurde.
 
Der Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg hat deshalb in seiner letzten Sitzung auf den dringenden Handlungsbedarf des Landes hingewiesen. Städtetag und Gemeindetag sind sich einig, dass bei einer Beibehaltung der reduzierten Zuweisungen nicht nur der weitere bedarfsgerechte quantitative Ausbau der Kinderbetreuung, sondern auch die genauso wichtige qualitative Weiterentwicklung gefährdet ist.
 
 
 
 

 

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