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P 180/2013 Az.: 797.70 / Städtetag und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen lehnen Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes entschieden ab (12.12.2013)



 
 
Pressemitteilung
 
 
12. Dezember 2013
 

Städtetag und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen lehnen Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes entschiede
n ab      
 
 
Stuttgart.   Der Städtetag Baden- Württemberg und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sehen die derzeit vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) geplante Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) kritisch und lehnen zentrale Änderungsvorhaben entschieden ab.
 
Am 1. Oktober 2013 hat das Landeskabinett Eckpunkte für eine Änderung der Förderpraxis nach dem LGVFG ab dem 1. Januar 2014 auf den Weg gebracht: Während das Fördervolumen gleich bleiben soll, sollen neue Fördertatbestände geschaffen und zugleich die Förderquote abgesenkt werden. Das LGVFG stellt einen wichtigen Baustein zur Finanzierung von Verkehrsprojekten in Baden-Württemberg dar und sichert wichtige Investitionen in den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV.
 
"Bei einer geplanten Absenkung der Förderquote von 75 auf 50 Prozent verdoppelt sich der kommunale Eigenanteil an den jeweiligen Vorhaben. Insbesondere bei größeren, verkehrlich wichtigen und sinnvollen Projekten wird dies häufig die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen übersteigen und damit das „Aus“ für die Projekte bedeuten", betont Prof. Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags. Statt zu einer gerechteren Verteilung der Fördermittel wird daher die Absenkung der Förderquote seiner Einschätzung nach den Investitions- und Modernisierungsstau bei den Kommunen noch verstärken. "Mit der Änderung der Förderpraxis hin zu einer reinen Festbetragsfinanzierung verlagert das Land zudem sämtliche finanzielle Risiken, die mit der Realisierung von Verkehrsprojekten einhergehen, auf die Kommunen! Nachträglich entstandene Risiken und Kostensteigerungen sollen künftig nämlich nicht mehr geltend gemacht werden können", kritisiert Gläser und ergänzt: „Diese Änderungen können und werden wir nicht akzeptieren!“
 
Die Ausweitung der Fördertatbestände wird von beiden Verbänden grundsätzlich begrüßt. "Allerdings" – so kritisiert Wolfgang Arnold, Vorsitzender der VDV-Landes-gruppe Baden-Württemberg – "erfordert die Ausweitung der förderfähigen Maßnahmen auch eine bessere finanzielle Ausstattung der ÖPNV-Förderung in Baden-Württemberg. Mehr und qualifiziertere Angebote im ÖPNV bekommt das Land eben nicht zum Nulltarif!“ Eine aktuelle finanzielle Herausforderung ist der barrierefreie Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur. Dazu sind Verkehrsunternehmen und Kommunen mit einer Frist (01.01.2022) gesetzlich verpflichtet. Arnold: „Es ist auch zu hinterfragen, weshalb mittelgroße ÖPNV-Infrastrukturprojekte mit hoher verkehrlicher Wirkung zugunsten von Kleinmaßnahmen ebenfalls nur noch zwei Drittel der bisherigen Landesförderung bekommen sollen. Als Folge der Novelle werden eine ganze Reihe von ÖPNV-Projekten, unter anderem in den Regionen Stuttgart, Mannheim/Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg, in Frage gestellt.“ Auch die Finanzierung von Verkehrsprojekten mit einem Investitionsvolumen von mehr als 50 Mio. Euro, die der Bundesförderung unterliegen, bereitet Arnold Sorgen: "Wie es mit der Bundesförderung nach 2019 weitergehen wird, ist noch nicht entschieden. Die beabsichtigte Absenkung der Förderquoten beim Landes-GVFG wäre ein fatales Signal an den Bund, dass es bei der Infrastrukturförderung finanzielle Spielräume zulasten von Verkehrsunternehmen und Kommunen gibt."
 
 
Hintergrundinformationen:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) greift für kommunale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bis 50 Mio. EUR im Straßenbau und ÖPNV. ÖPNV-Maßnahmen werden nach dem LGVFG bislang mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land gefördert, Straßenbauvorhaben mit bis zu 70 %. Für große Maßnahmen über 50 Mio. EUR Investitionssumme kommt das Förderprogramm des Bundes-GVFG zur Anwendung, in dem eine Förderquote von 60 % festgeschrieben ist, die dann um 20 % vom Land auf insgesamt 80 % ergänzt wird.
 
Mit den am 1. Oktober 2013 vom Landeskabinett auf den Weg gebrachten Eckpunkten für eine LGVFG-Novelle beabsichtigt die Landesregierung, das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu vergrößern und die Fördermittel besser zu verteilen. Dies soll durch die generelle Absenkung der Förderquote auf 50 % und die Umstellung auf eine reine Festbetragsfinanzierung erreicht werden. Dabei stellt das Land nach den bisherigen Informationen keine eigenen Mittel zur Verfügung; d.h. der Zuwachs beim Investitionsvolumen soll nach den Planungen des Landes allein aus kommunalen Mitteln geleistet werden.
 
Dabei bedeutet die Absenkung der Förderquote von 75 % auf 50 % eine Verdopplung des kommunalen Eigenanteils; insbesondere große, verkehrlich wichtige Vorhaben werden unter diesen Umständen schlechte Realisierungschancen haben. Bei der Festbetragsfinanzierung soll im Antragsverfahren ein maximaler Festbetrag für die Förderung festgelegt werden. Nachträgliche Änderungen, die beispielsweise durch die Erhöhung der Baukosten oder unerwartete Risiken zustande kommen, sollen nicht mehr vorgenommen werden können; entsprechende Kostensteigerungen müssten in diesem Falle komplett von den Kommunen und Unternehmen getragen werden.
Gleichzeitig schlägt die Landesregierung eine Erweiterung der Fördertatbestände vor. Neu hinzugekommen sind beispielsweise der Radwegebau, Lärmschutz oder Kleinmaßnahmen wie die Förderung von Bürgerbussen. Bei vergangenen Einschnitten im LGVFG wurden Fördertatbestände reduziert anstatt erweitert, z. B. die Förderung zur Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen.
 
Beispiel Barrierefreiheit: Nach dem seit 1. Januar 2013 gültigen neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss der öffentliche Nahverkehr in Deutschland bis 1. Januar 2022 „vollständig barrierefrei“ ausgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass in mehreren Stadt- und Straßenbahnsystemen im Land (u.a. Mannheim/Heidelberg, Karlsruhe) Haltestellen baulich verändert werden müssen. Dazu sind hohe zweistellige Millionensummen für die Investitionen erforderlich. Bei einer Absenkung der Förderquoten des Landes auf künftig nun mehr 50% verdoppelt sich der kommunale Anteil an diesen gesetzlich vorgeschriebenen Umbaumaßnahmen.
 
 
Kontakte:
Städtetag Baden-Württemberg: Jan Gutjahr, Königstraße 2, 70173 Stuttgart,
Tel.: 0711/22921-28, E-Mail:
jan.gutjahr@staedtetag-bw.de
 
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Ulrich Weber, Geschäftsführer der VDV-Landesgruppe, Schockenriedstraße 50, 70656 Stuttgart, Tel.: 0711/7885-6044,
E-Mail:
weber@vdv.de
 
 
 
 

 

Dokumente:
  • P180(PDF-Datei: 33 kB)