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P 175/2013 Az.: 103.56 / Die Zielsetzung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist für die Städte nicht finanzierbar (09.10.2013)

9. Oktober 2013
 

Die Zielsetzung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist für die Städte nicht finanzierbar
 
 
Stuttgart. Der Städtetag fordert das Land auf, die Kreise bei der Unterbringung der Flüchtlinge im Land entsprechend ihrer tatsächlich entstandenen Kosten zu entlasten. 
 
Nach Auffassung des Städtetages unternehmen die Stadtkreise bereits jetzt große Anstren-gungen, den Flüchtlingen im Land eine menschenwürdige Behandlung und Unterbringung anzubieten. Damit erbringen sie einen wesentlichen Beitrag, die allgemeinen humanitären Bedingungen für Flüchtlinge im Land sicherzustellen. Dieser Aufgabe gerecht zu werden wird jedoch nach Auffassung des Städtetages zunehmend schwieriger, nachdem in diesem Jahr und auch in den Folgejahren mit mindestens 12.000 Flüchtlingen in Baden-Württemberg zu rechnen ist und auch noch nicht absehbar ist, wie sich diese Zugangszahl durch weitere Flüchtlinge aus Syrien noch erhöhen wird. In diesem Zusammenhang ist und muss die Pressemitteilung des Integrationsministeriums berücksichtigt werden, wonach alleine von Januar bis September 2013 9.514 Flüchtlinge nach Baden-Württemberg kamen und damit doppelt so viel wie im Vorjahres-zeitraum.
 
Die vom Land im Rahmen eines Nachtragshaushalts vorgesehenen zusätzlichen 50 Millionen Euro werden vom Städtetag ausdrücklich begrüßt. An der Problematik, dass die vom Land derzeit bezahlte Auslagenpauschale pro Flüchtling nicht auskömmlich ist, ändert sich jedoch nach seiner Auffassung nichts. Die Städte haben weiterhin erhebliche Probleme, geeignete Liegenschaften zur Unterbringung der Flüchtlinge zu finden. So ist es fast unmöglich, genügend Gemeinschaftsunterkünfte bei der vorläufigen Unterbringung bereitzustellen.
 
Verschärft wird diese Situation durch die Vorgaben des Entwurfs des neuen Flüchtlingsauf-nahmegesetzes und seiner Durchführungsverordnung.
 
Das Land möchte mit dieser Novelle eine „nachhaltige Verbesserung der Lebensverhältnisse“ der dem Land zugewiesenen asylsuchenden Flüchtlinge erreichen. Ein zentraler Eckpunkt dieser Neufassung ist die Anhebung der durchschnittlichen Quadratmeterzahl von 4,5 auf 7 Quadrat-meter als durchschnittliche Wohn- und Schlafraumfläche pro Flüchtling. Dies entspricht einer Steigerung von über 50 Prozent. Hierauf soll künftig, d.h. ab dem Jahr 2016, jeder Flüchtling einen Rechtsanspruch haben. Eine Realisierung dieses Zieles ist jedoch nach Auffassung des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes des Städtetages Baden-Württemberg, Herrn Prof. Stefan Gläser, unmöglich, solange das Land dafür nicht mehr Geld bereitstellt, weshalb er das Land auffordert, von der Erhöhung auf 7 Quadratmeter abzusehen.
 
Er warnt neben fehlenden Liegenschaften vor den gewaltigen finanziellen Folgewirkungen. Die vom Land in diesem Zusammenhang angebotene Erhöhung der Ausgabenpauschale ist völlig unzureichend.
 
Die Städte fordern deswegen vom Land eine Spitzabrechnung der nachgewiesenen Kosten.
Dies alleine schon deswegen, weil bereits in der Vergangenheit die Erstattungsbeträge des Landes nicht kostendeckend waren und auch das unterschiedliche Mietniveau im Land nicht berücksichtigt.
 
Im Rahmen der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist daher nach Auffassung des Städtetages eine Spitzabrechnung der den Kreisen entstehenden Kosten bei der Flüchtlings-aufnahme unabdingbar. Zudem muss die beabsichtigte Erhöhung der Quadratmeterzahl in Gemeinschaftsunterkünften pro Flüchtling so lange ausgesetzt werden, bis die Zuwanderungs-zahlen wieder rückläufig sind.
 
 
 

 
 

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