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Städtetagsgremien trafen sich zu Herbstsitzungen

Ein wesentliches Thema bei den Herbsttagungen der Städtetagsgruppen und der Vorstandssitzung waren die geplanten Änderungen im Kommunalwahlrecht.

Die Stadtspitzen, egal welcher Städtegrößen, waren sich darüber einig, dass dazu erst eine inhaltliche Debatte mit den Betroffenen geführt werden müsse, um sie angemessen an der Entscheidung zu beteiligen. Bislang hat das Land noch nicht mit den Kommunen darüber gesprochen. Die aktuell geltenden Regeln werden nicht als problematisch empfunden.

Im Kern geht es darum, die Systematik für (Ober-)Bürgermeister-Wahlen zu ändern und eine echte Stichwahl im zweiten Wahlgang einzuführen, das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken, das Mindestalter für Kandidatinnen und Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen auf 18 Jahre zu senken, bei Bürgermeisterwahlen mit nur einem Bewerber eine Ablehnung zu ermöglichen sowie weitere Änderungen, nachzulesen im Koalitionsvertrag unter Punkt 8, Inneres und Verfassung.

Der Städtetag will deshalb nun mit dem Land über die genannten Punkte sprechen.

Weiteres wichtiges Thema der Vorstandssitzung war die aktuelle Corona-Situation, vor allem der Fortschritt beim Impfen. Es sei ein Versäumnis, dass das Impfen nicht schon früher entscheidend und ausreichend vorangetrieben wurde. Viele Kommunen organisieren nun mit ihrer Ärzteschaft vor Ort eigene Angebote.

Außerdem standen die Finanzen der Kommunen, Klimaschutz im Verkehr, die Situation der Kinder und Jugendlichen, der Personalmangel in der frühkindlichen Bildung und das Projekt „Kita der Zukunft“ als Lösung sowie weitere aktuelle kommunale Themen auf den Tagesordnungen der allesamt virtuellen Sitzungen.