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Datum: 04.01.2016

Landesförderprogramm "Wohnraum für Flüchtlinge" - Kumulierung möglich

Landesförderprogramm "Wohnraum für Flüchtlinge" - Kumulierung möglich

Rundschreiben R 26695/2016 vom 04.01.2016

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert, dass die Mittel aus dem Sonderprogramm für finanzschwache Kommunen (Kommunalinvestitionsförderprogramm) mit den Zuwendungen nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ kumuliert werden können.