Landesförderprogramm "Wohnraum für Flüchtlinge" - Kumulierung möglich
Landesförderprogramm "Wohnraum für Flüchtlinge" - Kumulierung möglich
Rundschreiben R 26695/2016 vom 04.01.2016
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert, dass die Mittel aus dem Sonderprogramm für finanzschwache Kommunen (Kommunalinvestitionsförderprogramm) mit den Zuwendungen nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ kumuliert werden können.