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Datum: 16.09.2016

Integrationsgesetz: Wohnsitzauflage bei Flüchtlingen

Integrationsgesetz: Wohnsitzauflage bei Flüchtlingen

Rundschreiben R vom 07.09.2016

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat die finale Fassung der Anwendungshinweise zu § 12a AufenthG übersandt.

Das Integrationsgesetz (BGBl. I, S. 1939) ist am 6. August 2016 in Kraft getreten. Es beinhaltet mit § 12a AufenthG eine Regelung zur Steuerung der Wohnsitznahme von Schutzberechtigten. Diese dient der Förderung einer nachhaltigen Integration. Die Regelung ist befristet und tritt am 6. August 2019 außer Kraft (Art. 8 Abs. 5 des Integrationsgesetzes).