Integrationsgesetz: Wohnsitzauflage bei Flüchtlingen
Integrationsgesetz: Wohnsitzauflage bei Flüchtlingen
Rundschreiben R
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat die finale Fassung der Anwendungshinweise zu § 12a AufenthG übersandt.
- (PDF-Datei: 87 kB)
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat die finale Fassung der Anwendungshinweise zu § 12a AufenthG übersandt.
Das Integrationsgesetz (BGBl. I, S. 1939) ist am 6. August 2016 in Kraft getreten. Es beinhaltet mit § 12a AufenthG eine Regelung zur Steuerung der Wohnsitznahme von Schutzberechtigten. Diese dient der Förderung einer nachhaltigen Integration. Die Regelung ist befristet und tritt am 6. August 2019 außer Kraft (Art. 8 Abs. 5 des Integrationsgesetzes).