Erhebungsphase zur Ermittlung der Kosten für das Jahr 2015 kann beginnen
Erhebungsphase zur Ermittlung der Kosten für das Jahr 2015 kann beginnen
Nach der politischen Einigung auf die nachlaufende Spitzabrechnung der Kosten zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen wurde mit Rundschreiben R 27060/2016 vom 23.03.2016 der aktualisierte Erhebungsbogen für das Jahr 2015 versandt. Für die betroffenen Stadtkreise findet am 25.04.2016 im Landratsamt dazu eine Informationsveranstaltung statt.