DST bewertet Einigung zwischen Bund und Ländern zu Kosten der Unterbringung und Integration
DST bewertet Einigung zwischen Bund und Ländern zu Kosten der Unterbringung und Integration
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Am 07.07.2016 haben sich Bund und Länder auf eine Änderung der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern geeinigt, um die Länder und Kommunen von den Kosten der Integration von Flüchtlingen zu entlasten.
Der Deutsche Städtetag (DST) informiert in dem beigefügten Rundschreiben über die Einigung.
In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wird der Umsatzsteueranteil der Länder um 2 Mrd. Euro zu Lasten des Bundes erhöht. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag. Allerdings ist zumindest bis Mitte 2018 eine Anschlussregelung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Flüchtlingslage geplant.
Für Baden-Württemberg erhöht sich der Anteil um rd. 260 Mio. Euro. Davon erhalten die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich rd. 60 Mio. Euro. Allerdings ist fraglich, ob dieses Geld wie bisher im kommunalen Finanztopf bleibt oder aber Bestandteil eines Pakts für Integration mit dem Land wird.
In den Jahren 2017 und 2018 stellt der Bund jeweils 0,5 Mrd. Euro zur Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung. Dabei handelt es sich aber lt. DST nicht um zusätzliche Mittel, sondern um die bereits im April zwischen Bund und Ländern im „Integrationskonzept“ vereinbarten Mittel für den Wohnungsbau.
Der Städtetag Baden-Württemberg hat zur Einigung ebenfalls eine Pressemitteilung formuliert:
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