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Datum: 09.05.2016

Bundesgesetz zur Integration

Bundesgesetz zur Integration

Rundschreiben R 27208/2016 vom 09.05.2016

Die Bundesregierung beabsichtigt den Gesetzentwurf bei ihrer Klausurtagung am 24. Mai in Meseberg zu beschließen. Wir haben unsere Mitgliedstädte gebeten bis zum 20.05.2015 zum Gesetzentwurf sowie zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.

Im Rundschreiben übersenden wir Ihnen den Referentenentwurf eines Integrationsgesetzes sowie den Referentenentwurf einer Verordnung zum Integrationsgesetz (Bearbeitungsstand: 29.04.2016) zu Ihrer Information.

Der Deutsche Städtetag hat folgende Eckpunkte der Regelungen herausgearbeitet:

  1. die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen),
  2. die Pflicht zur Mitwirkung bei angebotenen Integrationsmaßnahmen, die Gewährung von Rechtssicherheit für den Aufenthalt während einer Berufsausbildung,
  3. der Verzicht auf die Vorrangprüfung bei der Arbeitsaufnahme für einen Zeitraum von drei Jahren,
  4. die Verkürzung der Wartezeit bis zum Zustandekommen eines Integrationskurses von bisher drei Monaten auf sechs Wochen sowie
  5. die Erhöhung der Höchstteilnehmerzahl von 20 auf 25 Personen und eine Aufstockung der Orientierungskurse zur Wertevermittlung von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten.

Zudem begründet der neue § 12a Aufenthaltsgesetz die gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung im Asylverfahren nach Königsteiner Schlüssel. Den Ländern wird in Abs. 8 eine Verordnungsermächtigung zur näheren Ausgestaltung insbesondere des Verfahrens erteilt.