P 548/2025 Az.: 047.43 / Kommunen begrüßen Regelungsbefreiungsgesetz (08.07.2025)
Kommunen begrüßen Regelungsbefreiungsgesetz
„Wir werden den Experimentierraum nutzen, den das Regelungsbefreiungsgesetz
eröffnet“
Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Regelungsbefreiungsgesetzes äußern sich der
Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, der Präsi-
dent des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, und
der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, wie folgt:
„Mit dem Regelungsbefreiungsgesetz greift die Landesregierung ein Anliegen auf, das
von der kommunalen Seite in die Entlastungsallianz eingebracht wurde. Dies begrüßen
wir ausdrücklich. Auch, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf nach der Verbändeanhö-
rung nochmals im Sinne die Kommunen angepasst wurde, unterstützen wir. So wurde
dem kommunalen Vorschlag Rechnung getragen, wonach im Rahmen einer Regelungs-
befreiung nicht lediglich abweichende Formen der Aufgabenerledigung, sondern auch
ein vollständiger Aufgabenverzicht Gegenstand einer Regelungsbefreiung sein kann.
Das ist ein wichtiges Signal und zeugt von Vertrauen in die kommunale Selbstverwal-
tung. Umso wichtiger ist es, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes gestellten Anträge
der Kommunen dann auch mit dieser Grundhaltung geprüft werden.
Zugleich bleibt darauf hinzuweisen, dass nach dem Regelungsbefreiungsgesetz belas-
tende Standards lediglich bei bestimmten landesrechtlichen Regelungen zur kommuna-
len Aufgabenerfüllung ausgesetzt werden können. Bundes- und Europarecht sowie
Rechte Dritter müssen vollumfänglich gewahrt werden. Um daher beim Aufgaben- und
Standardabbau substanziell voranzukommen, braucht es zwingend den Gesetzgeber
auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.
Dennoch werden die Landkreise, Städte und Gemeinden selbstverständlich nichts un-
versucht lassen, um den Spielraum zu nutzen, den das Regelungsbefreiungsgesetz bie-
tet. Denn bei der Modernisierung unseres Staates zählt nun einmal jeder Beitrag. Und
vielleicht gelingt es im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Regelungsbefrei-
ungsgesetz sogar, den kommunalen Experimentierraum noch zur erweitern, etwa nach
dem Vorbild des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes.
Bürokratieabbau, Aufgaben- und Standardkritik sowie der kulturelle Wandel sind nie fer-
tig, sondern eine Daueraufgabe, die aktuell wohl zu den wichtigsten überhaupt gehört.“
Dokumente:
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