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Datum: 25.03.2025

P 536/2025 Az.: 047.43; 544 / Zumeldung zur Pressemitteilung des Sozialgerichts Stuttgart: Gerichtsurteile sind das eine - Kommunikation ist das andere (25.03.2025)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 536/2025 · Co
 

25.03.2025

 

Zumeldung zur Pressemitteilung des Sozialgerichts Stuttgart
Gerichtsurteile sind das eine –
Kommunikation ist das andere

 
 
Stuttgart. Zum Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart, wonach die klagenden Kommunen mit einstweiligem Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Schließung von drei Notfallpraxen zum 31. März 2025 scheitern, äußert sich der Städtetag wie folgt:
 
 
Der Städtetag Baden-Württemberg nimmt den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart zur Kenntnis, mit dem die Anträge der Städte Bad Saulgau, Neuenbürg und Kirchheim unter Teck auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Schließung ihrer Notfallpraxen abgelehnt wurden.
 
„Gerichtsurteile sind das eine – Kommunikation und echte Beteiligung das andere“, betont Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Auch wenn das Gericht in der Eilentscheidung zu einem vorläufigen Ergebnis kommt, bleiben zentrale Fragen zur Beteiligung der Städte offen – insbesondere die Frage, ob kommunale Gebietskörperschaften bei Planungen dieser Tragweite angemessen eingebunden werden müssen.“
 
Die betroffenen Städte werden nun das Hauptsacheverfahren weiterführen – und es geht dabei um mehr als um drei Standorte. Im Raum steht eine grundsätzliche Frage: Welche Rolle spielen Städte und Gemeinden, wenn über die künftige Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes entschieden wird? Und wie lässt sich kommunale Mitverantwortung mit der Planungshoheit der Kassenärztlichen Vereinigung in Einklang bringen?
 
„Eine Planung mag formalrechtlich zulässig sein – ob sie aber auch tragfähig, nachvollziehbar und vor Ort akzeptabel ist, steht auf einem anderen Blatt“, so Broß weiter. „Wenn medizinische Versorgungsstrukturen verändert werden, müssen die Kommunen als direkt betroffene Träger öffentlicher Daseinsvorsorge frühzeitig eingebunden werden – nicht erst, wenn Entscheidungen bereits getroffen sind.“
 
Der Städtetag Baden-Württemberg appelliert daher an die Kassenärztliche Vereinigung, die Diskussion mit den betroffenen Städten nicht nur juristisch, sondern auch politisch für die Zukunft ernst zu nehmen. Wer Akzeptanz für tiefgreifende Strukturveränderungen will, braucht Transparenz, Dialogbereitschaft und echte Kooperation auf Augenhöhe.
 
 
 
Link zur Pressemitteilung des Sozialgerichts:
Pressemitteilung24.03.2025.pdf 
Link zur Eilentscheidung:
S12KA0922_25 ER Beschluss.pdf
 

 

 

 


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