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Datum: 08.08.2024

P 516/2024 Az.: 047.43 / Umsetzung des Ganztagsanspruchs: Losverfahren bei der Mittelvergabe ist Offenbarungseid der Landespolitik (08.08.2024)


 
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Az 047.43 - P 516/2024 · Co
 

08.08.2024

 

Umsetzung des Ganztagsanspruchs: Losverfahren bei der Mittelvergabe ist Offenbarungseid der Landespolitik

 
 
Stuttgart.  Um den Anspruch auf Ganztag in der Grundschule umzusetzen, stehen den Kommunen in Baden-Württemberg 386 Millionen Euro an Bundesmitteln für Investitionen zur Verfügung. Die Anträge der Städte und Gemeinden auf dieses Geld übersteigen – wie erwartet – diese Summe um ein Vielfaches. Deshalb will das Kultusministerium die Anträge jetzt im Losverfahren bearbeiten.
 
„Die Mittelvergabe nach dem Zufallsprinzip ist ein Offenbarungseid der Landespolitik und eine Flucht aus der Verantwortung“, kritisiert Frank Mentrup, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg. „Die Vergabe von Ganztagsplätzen wird ja ab dem Schuljahr 2026/27 auch nicht durch eine Lotterie erfolgen – da haben alle Kinder im Land die gleichen Ansprüche. Das Losverfahren wird dieser Verpflichtung nicht gerecht und lässt uns im Regen stehen. Wir Kommunen haben unseren Job gemacht und Anträge eingereicht. Das jetzt angekündigte Handeln des Landes bei der Bearbeitung und Bewilligung der Anträge nach dem Zufallsprinzip ist eine inakzeptable Flucht aus der Verantwortung. Bei diesem so wichtigen Thema scheint das Land nicht bereit zu sein, sich seiner Verantwortung zu stellen – ein Trauerspiel!“
 
Frank Mentrup fordert das Land auf, schnell Klarheit über die zügige Abwicklung der Anträge und die Sicherung der weiteren Förderung zu schaffen: „Das Land muss klären und erklären, wann und wie die weitere Förderung erfolgt und im nächsten Doppelhaushalt die Voraussetzungen dafür schaffen. Nur wenn alle beantragten Projekte im Gesamtvolumen von ca. 1,2 Milliarden Euro eine Förderzusage bekommen, besteht die Chance, den Anspruch ab dem Schuljahr 26/27 landesweit auch räumlich umsetzen zu können. Die rechtzeitige und ausreichende Förderung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs haben wir bereits mehrfach vom Land gefordert, über die Finanzierung der Infrastruktur hinaus sind auch zum Betrieb noch zu viele Fragen offen.“
 
Das Kultusministerium hatte Anfang der Woche bestätigt, dass die Reihenfolge der Anträge, die am oder zum Tag des Antragsstarts am 22. April 2024 eingegangen sind, in allen vier Regierungspräsidien per Losverfahren festgelegt wird. In der so entstehenden Reihenfolge werden die Anträge dann bearbeitet. Dieses Verfahren wird ab heute angewendet.
 
Der Städtetag hatte seit des Beschlusses zum Rechtsanspruch darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Bundesmittel bei weitem nicht ausreichen werden, um den Förderbedarf der Kommunen zu decken.
 
Der Städtetag fordert eine rasche und verlässliche Lösung, um den Kommunen die notwendige finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu garantieren. „Zur angemessenen finanziellen Unterstützung aller Kommunen bei der Rechtsanspruchsumsetzung sind und bleiben Bund und Land verpflichtet – denn sie waren es, die diesen Anspruch beschlossen haben“, betont Mentrup abschließend.
 
 
 

 

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