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Datum: 04.07.2024

P 511/2024 Az.: 047.43 / Verbesserungen beim Zensus 2022 in Baden-Württemberg (04.07.2024)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 511/2024 · Co
 

04.07.2024

 

Verbesserungen beim Zensus 2022
in Baden-Württemberg

 
Stuttgart. Der Zensus 2022 in Baden-Württemberg brachte im Vergleich zu 2011 signifikante Verbesserungen für die Städte und Gemeinden mit sich. Gründe dafür sind vor allem die Gleichbehandlung aller Städte und Gemeinden, eine erweiterte Zensusstichprobe und mehr Erhebungsstellen.
Allerdings zeigen erste Reaktionen aus der Mitgliedschaft des Städtetags ebenfalls: Manche Kommunen verzeichnen auch beim Zensus 2022 unerklärliche Einwohnerverluste, teilweise in größerem Umfang. Erste Erklärungsansätze etwa aus Städten mit Hochschulen und Universitäten: Viele Studierende waren während der Pandemie, zu der der Zensus 2022 stattfand, nicht in ihren Studienstädten, sondern wohnten wieder im Elternhaus. Ein weiterer Punkt dürften gerade in Baden-Württemberg, das nach Berlin den höchsten Ausländeranteil in den Bundesländern hat, ausländische Bürgerinnen und Bürger sein, die sich zwar anmelden, aber nicht wieder abmelden, wenn sie das Land verlassen.
 
Der Städtetag wird betroffene Kommunen deshalb in statistischen und rechtlichen Fragen unterstützen. Im September werden die Feststellungsbescheide zu den neuen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden vorliegen, dann werden die weiteren Schritte besprochen.
„Dass es diesmal insgesamt besser lief als beim letzten Mal, freut uns für unsere Mitglieder sehr“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, „die Verbesserungen sind das Ergebnis unseres Engagements nach 2011 und der dann folgenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geänderten Regelungen haben insgesamt zu einem präziseren Zensus 2022 beigetragen.“
Gutes Gesamtergebnis
Der Rückgang der Einwohnerzahlen betrug in Baden-Württemberg 1,2 Prozent, während der bundesweite Durchschnitt bei einem Minus von 1,6 Prozent liegt. Zum Vergleich: Bayern verzeichnet bei einer ähnlichen Bevölkerungsstruktur ein Minus von 2,2 Prozent.
Beim Zensus 2011 lag der Rückgang in Baden-Württemberg noch bei 2,5 Prozent und damit deutlich höher als der damalige Bundesschnitt (minus 1,9 Prozent).
Für den Zensus 2031 ist geplant, die Einwohnerzahlen direkt und ausschließlich aus vorhandenen Registern zu ermitteln. „Das setzt voraus, dass die Gesetzgebung zur Registermodernisierung rechtzeitig umgesetzt wird“, betont Broß.
Folgende Punkte, an denen bei der aktuellen Erhebung nachgebessert wurde und die so zum guten Gesamtergebnis beitrugen, listet der Städtetag auf:
Die Gleichbehandlung aller Städte und Gemeinden : Im Zensus 2022 wurden alle Kommunen unabhängig von ihrer Größe gleichbehandelt. Beim Zensus 2011 basierte die Einwohnerfeststellung nur bei Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern auf einem Stichprobenergebnis.
Erweiterte Zensusstichprobe : Die Stichprobe in Baden-Württemberg wurde von etwa 1,15 Millionen Personen (2011) auf ca. 1,6 Millionen Personen (2022) erhöht. Je nach Größe der Kommune fiel 2011 die Stichprobe ungleich aus – deshalb wirkte sich ein fehlender Einwohner schlussendlich unterschiedlich aus.
Mehr Erhebungsstellen : Die Anzahl der Erhebungsstellen wurde deutlich erhöht, von 44 (2011) auf 103 (2022). Diese Erhöhung ging auf eine Forderung des Städtetags zurück. Neben Stadt- und Landkreisen richteten auch große Kreisstädte Erhebungsstellen ein. Erste Analysen zeigen, dass Städte mit eigenen Erhebungsstellen im Durchschnitt geringere Einwohnerverluste verzeichneten.
Verbesserte Zusammenarbeit : Die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den 103 Kommunen mit Erhebungsstellen wurde intensiviert. Die Landeshauptstadt Stuttgart und das Statistische Landesamt spielten dabei neben dem Städtetag Baden-Württemberg die führende Rolle.
Erhöhte finanzielle Unterstützung : Für den Zensus standen nach intensiven Verhandlungen des Städtetags mit dem Land jetzt 43,8 Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber 29,5 Millionen Euro 2011 entspricht das einer Steigerung um 48 Prozent.
Optimiertes Überprüfungsverfahren : Das Statistische Landesamt hat das Verfahren zur Überprüfung der Zensusergebnisse so weit verbessert, wie es das Bundesrecht zulässt. Jede Kommune wird mit einem Datenblatt Erläuterungen zum Zustandekommen ihrer neuen Einwohnerzahl bekommen. Das ist zwar ein Fortschritt, wird aber nicht in allen Fällen reichen. Wie die neue Einwohnerzahl zustande gekommen ist, wird den Kommunen auch bei diesem Zensus verborgen bleiben.
 

 


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