Sprungziele
Inhalt
Datum: 27.06.2024

P 509/2024 Az.: 047.43 / Neues Gesetz zur Beamtenbesoldung schafft noch mehr Bürokratie (27.06.2024)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 509/2024 · Co
 

27.06.2024

 

Neues Gesetz zur Beamtenbesoldung schafft noch mehr Bürokratie

 
 
Stuttgart.  Der Städtetag fordert einen Dialog für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Anlass ist ein Gesetzentwurf im Besoldungsrecht, der unnötige zusätzliche Bürokratie in die Personalämter bringt.
 
Mehr Bürokratie steht in eklatantem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Entlastungsallianz, die auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung im öffentlichen Sektor abzielt.
 
Bei dem Gesetz geht es im Kern darum: In Zukunft soll es nach dem Willen des Finanzministeriums neben dem Familienzuschlag für bestimmte Besoldungsgruppen auch einen sogenannten Familienergänzungszuschlag geben, den aber betroffene Beamtinnen und Beamte selbst beantragen müssen. Grund für dessen Einführung sei laut Land die Erreichung eines Besoldungsniveaus von mindestens 115 Prozent der Grundsicherung.
 
Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, erklärt dazu: „Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die gefundene Lösung zur Übertragung des Tarifergebnisses. Der davon unabhängig und neu geschaffene Familienergänzungszuschlag schafft jedoch zusätzliche Komplexität und darunter leiden Verständlichkeit und Transparenz der Besoldung noch weiter. Der antragsabhängige Zuschlag erzeugt neuen Verwaltungsaufwand und betrifft nur eine kleine Gruppe von Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. In manchen Städten gar nur eine einstellige Zahl an Fällen. Gleichzeitig bringt er der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einzelnen Fällen einen Zuschlag in Höhe von nur fünf Euro monatlich ein – quasi eine Tasse Kaffee. Trotzdem muss der Antrag geprüft und gestellt werden. Der bürokratische Aufwand steht damit in keinem Verhältnis zum Ertrag.“
 
Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen.
 
Für einen attraktiven und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst sind nach Ansicht des Städtetags aber auch weitere langfristige, strukturelle Anpassungen erforderlich. Dazu gehörten vereinfachte Laufbahnwechsel, Seiten- und Quereinstiege, flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie eine stärkere Leistungsorientierung. Auch das angekündigte Lebensarbeitszeitkonto sei nötig.
 
Ralf Broß: „All diese Maßnahmen sind unerlässlich, um dem wachsenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Transformation in diversen Bereichen kann nur dann erfolgreich sein, wenn der öffentliche Dienst ein ganzheitliches Update erfährt. Wir brauchen deswegen ein konzertiertes Vorgehen, um den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen. Hierzu regen wir einen Dialog zwischen dem Land, den kommunalen Vertretern und weiteren Verbänden an – so machen es auch andere Bundesländer schon vor.“
 
 
 

 

 

 


Dokumente: