P 506/2024 Az.: 047.43 / Nach der Gemeinderatswahl: Räte im Land zersplittern zunehmend (24.06.2024)
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Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 506/2024 · Co 24.06.2024
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Nach der Gemeinderatswahl: Räte im Land zersplittern zunehmend Stuttgart.
Der Städtetag Baden-Württemberg hat seine 201
Mitglieder in einer Blitzumfrage zu den Ergebnissen der Gemeinderatswahlen am
9. Juni befragt. Die Umfrage, an der sich 100 Städte beteiligten, hat ergeben: In mehr als 40 Prozent der Kommunen hat die Zahl der Gruppierungen und Fraktionen im Gemeinderat zugenommen. Spitzenreiter sind Freiburg und Pforzheim mit je 17 Listen im Gemeinderat. Es folgen Ulm mit 15 Listen sowie Stuttgart und Heidelberg mit je 14 Listen. Im Detail: 42 Prozent der Städte gaben an, nun mehr Fraktionen und Gruppierungen im Rat zu haben als in der vorherigen Legislaturperiode, bei 43 Prozent blieb es gleich, lediglich 15 Prozent haben nun weniger als vorher. Fast alle – 96 Prozent – der zugelassenen Wahlvorschläge waren erfolgreich und haben mindestens einen Sitz im Gemeinderat erreicht. Insgesamt stiegen die erfolgreichen Wahlvorschläge um 6,8 Prozent im Vergleich zu 2019. Die Oberbürgermeister der baden-württembergischen Städte sind sich einig: Die zunehmende Zersplitterung tut der Demokratie nicht gut und erschwert die Arbeit im Gremium. Wegen vieler Wortmeldungen werden sich die Sitzungen verlängern, das mache dieses Ehrenamt deutlich unattraktiver. Der Städtetag hält das aktuelle Auszähl-Verfahren deshalb für den falschen Weg und sieht hier Handlungsbedarf: „Die Zersplitterung nimmt seit der Wahlrechtsänderung 2014 von Wahl zu Wahl zu. Wir fordern deshalb weiterhin, diesen Trend zu stoppen. Je zersplitterter ein Gemeinderat ist, desto länger, komplexer und aufwändiger sind tendenziell seine Entscheidungsprozesse. Der Erfolg von Kommunalpolitik hängt aber nicht nur von guten Entscheidungen ab, sondern oft auch von schnellen Beschlüssen“, sagte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags. Der Städtetag hatte dem Land schon 2017 einen durch Wahlrechtsexperten erarbeiteten Änderungsvorschlag für das Auszählverfahren vorgelegt. Er wurde wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Der Städtetag sieht daher nun das Land am Zug, einen Vorschlag vorzulegen. „Wir schlagen vor, dass das Land eine mit Wahlrechtsexperten besetzte Kommission beauftragt, einen oder mehrere Änderungsvorschläge zum geltenden Recht vorzulegen. In dieser Kommission sollen auf jeden Fall kommunale Experten mitwirken“, so Broß weiter. Minderjährige im Gemeinderat
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