P 502/2024 Az.: 047.43 / Städte fordern mehr Tempo und mehr Unterstützung für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern (07.05.2024)
PRESSEINFORMATION | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 502/2024 · Co 07.05.2024
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Städte fordern mehr Tempo und mehr Unterstützung für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Stuttgart/Friedrichshafen. Bund und Länder haben 2021 einen sehr weitreichenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Kinder im Grundschulalter beschlossen. Der Ausschuss Schule, Kultur und Sport des Städtetages hat sich bei seiner Frühjahrssitzung intensiv damit befasst und einstimmig zehn Forderungen beschlossen. Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Werktag in 48 von 52 Wochen eines Jahres. In Baden-Württemberg sind ab Schuljahr 2026/27 etwa 115.000 Kinder anspruchsberechtigt, im Schuljahr 2029/30 werden es 454.000 Kinder sein. Die Kommunen waren anders als das Land an dieser Beschlussfassung nicht beteiligt, sind allerdings für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig. „Das Land steht deshalb in der Pflicht: Es muss die Kommunen in die Lage versetzen, diesen Anspruch rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Dafür wurden zwar erste Weichenstellungen wie die zeitliche Erweiterung der Ganztagsgrundschule und der Verzicht auf das Fachkräfteerfordernis bei schulnaher Betreuung getroffen, aber noch fehlen sowohl das erforderliche Tempo bei der Klärung der Rahmenbedingungen in vielen Bereichen als auch die notwendige Finanzierung“, fasste die Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeisterin Iris Mann, Ulm, die Stimmung im Gremium zusammen. Der Städtetag appelliert dringend an das Land, zehn Forderungen des Verbands umzusetzen, etwa zur auskömmlichen Förderung von Baumaßnahmen und Ganztagsausstattung, von Betreuungsangeboten, die den Rechtsanspruch erfüllen oder zur Unterstützung des Engagements externer Partner in der Betreuung.
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