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Datum: 03.08.2023

P 467/2023 Az.: 047.43 / Auf dem Holzweg im Umgang mit jungen Menschen: Kommunen kritisieren Neuregelung des Bundesministeriums (03.08.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 467/2023 · Co
 

03.08.2023

 

Auf dem Holzweg im Umgang mit jungen Menschen: Kommunen kritisieren Neuregelung des Bundesministeriums
 
Stuttgart.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will junge Menschen unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen, ab 2025 nicht mehr von den Jobcentern vor Ort betreuen lassen, sondern alleine von der Agentur für Arbeit. Grund dafür sind massive Einsparungen des Bundes.
 
Der Städtetag Baden-Württemberg lehnt die geplanten Umstrukturierungen ab und äußert deutliche Kritik am Umgang mit jungen Menschen im Bürgergeldbezug. Damit ist der Städtetag nicht alleine: Auch der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, der Landkreistag Baden-Württemberg, das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, die Sozialministerkonferenz der Länder und viele weitere kommunale Fachleute bundesweit positionieren sich gegen die geplante Neuregelung bei der Arbeitsförderung junger Menschen.
 
„Der Bund ist mit seiner Idee auf dem Holzweg: Hier werden bewährte und engagierte kommunale Strukturen aus rein finanziellen Gründen gefährdet“, widerspricht Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, der Herausnahme der jungen Menschen aus der Obhut der Jobcenter. „Das Jobcenter betreut die gesamte Bedarfsgemeinschaft und kann so ganzheitlich auf multiple Problemlagen auch der gesamten Familie eingehen. Wir sorgen uns, dass die Neuregelung zu einer schlechteren Betreuung der jungen Menschen und in der Folge zu lebenslangen Nachteilen führt.“
 

Wesentliche Kritikpunkte der kommunalen Vertreter:

•   Die ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaften und Familien durch das Jobcenter würde abrupt beendet, wodurch die örtliche Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Kommune, beispielsweise bei der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, gefährdet wäre.
•   Vor allem für junge Menschen mit akutem und spezifischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf, wie Wohnungslose, Schulverweigerer, junge Menschen mit psychischen Belastungen und junge Mütter, hätte das negative Auswirkungen. Gerade in Zeiten erhöhter psychischer Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie verdienen diese jungen Menschen eine umfassende Beratung und Betreuung, wie sie die Jobcenter zusammen mit den Kommunen erfolgreich geleistet haben.
•   Die Umstrukturierung könnte zu pauschalen Angeboten der Arbeitsagenturen führen, anstatt einer individuellen Förderung, die die besonderen Bedarfe und Probleme der Jugendlichen berücksichtigt.
•   Ein Rückzug auf bloße Berufsberatung statt eines ganzheitlichen Ansatzes.
•   Mehr statt weniger Bürokratie, weil zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden.
•   Eine bundesweit einheitliche Unterstützungsstruktur, die eine auf lokale Herausforderungen abgestimmte eigene Arbeitsmarktstrategie der Kommunen untergräbt.

 
Der Städtetag Baden-Württemberg ruft den Bund dazu auf, die Entscheidung zu überdenken und den Dialog mit den kommunalen Akteuren zu suchen. „Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit kann eine bestmögliche Betreuung und Förderung junger Menschen sichergestellt werden. Die Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort dürfen dabei nicht vernachlässigt werden“, sagte Ralf Broß. Der Städtetag sei bereit, sich aktiv in den Dialog einzubringen, um eine sinnvolle Lösung für die jungen Menschen zu finden.

 

 

 


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