Sprungziele
Inhalt
Datum: 25.05.2023

P 460/2023 Az.: 047.43 / Verpackungssteuer: Zumeldung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (25.05.2023)


 
PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 460/2023 · Co
 

25.05.2023

 

Verpackungssteuer: Zumeldung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
 
 
Stuttgart.  Zum Ergebnis des gestrigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Verpackungssteuer sagt Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg:
 
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer schafft Rechtsklarheit für unsere Mitgliedsstädte. Die Hartnäckigkeit der Stadt Tübingen, die gegen das anderslautende Urteil des VGH Mannheim Revision eingelegt hatte, hat sich gelohnt. Wir begrüßen die Entscheidung, die den Handlungsspielraum der Kommunen in den Bereichen Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und Vermüllung des öffentlichen Straßenraums erweitert.
 
Wir gehen davon aus, dass die Tübinger Verpackungssteuer vor diesem Hintergrund Nachahmer in anderen Städten finden wird. Dafür werden die Städte aber sicherlich erst einmal die Urteilsgründe abwarten, aus denen sich weitere Hinweise zur rechtmäßigen Ausgestaltung der kommunalen Steuer ergeben werden.“
 

 

 

 


Dokumente: