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Datum: 27.03.2023

P 451/2023 Az.: 047.43 / Mobilitätspass- und -garantie: Gemeinsame Zumeldung der Kommunalen Landesverbände (27.03.2023)


 
Gemeinsame Zumeldung der Kommunalen Landesverbände zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr „Modellberechnungen zum Mobilitätspass liegen vor – Große Wirkung für besseren ÖPNV bei vergleichsweise kleinem Beitrag“
 
 
Zu den Ergebnissen der Berechnungen aus den 21 Modellkommunen zum Mobilitätspass äußern sich der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß, und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, wie folgt:
 
„Der Mobilitätspass kann in bestimmten Fällen ein überlegenswertes Instrument sein. Auf keinen Fall aber darf eine solche Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots herangezogen werden, das muss steuerfinanziert bleiben. Lediglich zur Finanzierung darüberhinausgehender, besonders attraktiver Zusatzangebote kann der Mobilitätspass eine Rolle spielen.
 
Dringender als der Mobilitätspass ist es jedoch, mit der Mobilitätsgarantie voranzukommen. Hier müssen die theoretischen Ansätze nun konkret mit Finanzmitteln hinterlegt werden – und hier sehen wir das Land maßgeblich in der Verpflichtung. Denn Zusatzbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger dürften in den aktuellen Zeiten nur dann vermittelbar sein, wenn ein echter Mehrwert gegenübersteht – und dafür muss das ÖPNV-Angebot jetzt in den Ausbau, und zwar mit verlässlicher Finanzierung.“

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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E-Mail: christiane.conzen@staedtetag-bw.de
 
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