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Datum: 15.11.2022

P 436/2022 Az.: 047.43 / Wohnraum schaffen: Städtetag hat Lösungsvorschläge (15.11.2022)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 436/2022 · Co
 

15.11.2022

 

Wohnraum schaffen:

Städtetag hat Lösungsvorschläge
 
 
Stuttgart.  Neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Städte. Der Städtetag Baden-Württemberg hat dazu Beispiele gesammelt und Lösungsideen entwickelt.
 
„Die Weiterentwicklung des Förderprogramms zum sozialen Wohnungsbau war ein guter und wichtiger Schritt, auf dem sich das Land aber nicht ausruhen darf“, sagte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Wir teilen die Erkenntnis von Bauministerin Nicole Razavi, Anreize zu setzen und Bürokratie abzubauen. Wir sind aber schon einen Schritt weiter und entwickeln gemeinsam mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen konkrete Lösungsvorschläge.“
 
Wichtig sei es jetzt, das Genehmigungsverfahren in den Blick zu nehmen: „Und zwar nicht durch eine zeitaufwändige Änderung von Zuständigkeiten, sondern durch kluge gesetzliche Änderungen. Für den Bauausschuss des Städtetags ist das ein zentrales Thema, mit dem er sich regelmäßig befasst.“
 
Folgende Beispiele benennt der Städtetag:

•   Das Land muss den Prüfungsumfang im Baugenehmigungsverfahren reduzieren und die Verantwortung für bestimmte Themen, insbesondere umweltbezogene Fachgesetze, an den Bauherrn geben – zumindest, wenn er bzw. sie damit einverstanden ist.

•   Das Land muss Klarheit schaffen, welche Vorschriften im vereinfachten Verfahren überhaupt zu prüfen sind, denn das Gesetz verrät es nicht. Diese Beschleunigung ist ohne gesetzliche Änderung möglich, nämlich durch einen Erlass des Ministeriums. Einen konkreten Vorschlag zum Prüfungskanon hat der Städtetag ebenfalls gemacht.

•   Das Land muss das Widerspruchsverfahren in den Blick nehmen. Wenn Nachbarn zu erkennen geben, dass der Konflikt im Widerspruchsverfahren nicht befriedet werden kann, kostet das Widerspruchsverfahren Zeit, bringt aber kaum einen Mehrwert. In solchen Fällen sollte der Streit ohne Widerspruchsverfahren direkt von den Verwaltungsgerichten entschieden werden.“

•   Das Land muss die Möglichkeit schaffen, dass die Baurechtsbehörde die abschließende Brandschutzprüfung bei bestimmten Großvorhaben an einen Sachverständigen delegieren kann.
 
„Erste Vorschläge liegen also auf dem Tisch. Sie sollten zeitnah im Strategiedialog Bauen und Wohnen diskutiert werden. Wichtig ist, dass eine grundlegende Novellierung der Landesbauordnung noch in dieser Legislaturperiode angegangen wird“, so Ralf Broß.
 
 

 

 

 


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