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Datum: 09.12.2021

P 412/2021 Az.: 047.43 / Zumeldung zur Pressemitteilung des Verkehrsministeriums "Land wählt Modellregionen für Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie aus" (09.12.2021)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 412/2021 · Co
 

09.12.2021

 

Zumeldung zur Pressemitteilung des Verkehrsministeriums
 
 
Stuttgart. Zur Bekanntgabe der Modellregionen für Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie gratuliert und dankt der Städtetag den ausgewählten Kommunen. Vor der flächendeckenden Einführung seien Erfahrung aus der Praxis wichtig. Es brauche aber auch bald ein Landesmobilitätskonzept, um die vielen Maßnahmen zusammenzuführen.
 
Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg: „Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass sind zwei von vielen ehrgeizigen verkehrspolitischen Vorhaben des Landes, die alle ein gemeinsames Ziel verfolgen: eine Verdopplung des ÖPNV bis zum Jahr 2030. Der Städtetag begrüßt es, dass das Land offene Fragen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie zunächst mit ausgesuchten Modellregionen diskutieren und klären will. Wir wissen, dass auch aus Sicht der Modellregionen in diesem Zusammenhang noch viele Fragen ungeklärt sind. Sie machen sich dennoch mit dem Land auf den Weg und wollen zeigen, wie es gehen kann.
 
Der Vorstand des Städtetags hat in seiner jüngsten Sitzung Anfang der Woche aber eine klare Erwartung formuliert: Diese Vielzahl von Vorhaben im Verkehrsbereich müssen nun zunächst in einem Landesmobilitätskonzept bewertet und priorisiert werden. Es gilt, einen inneren Zusammenhang zwischen den Maßnahmen herzustellen, so dass sich diese auch zu einem Verkehrskonzept aus einem Guss zusammenfügen.
Klar ist für uns, dass die Einführung des Mobilitätspasses nicht dazu dienen kann, die vom Land angekündigte Mobilitätsgarantie durch eine Kommunalabgabe zu finanzieren. Vielmehr muss ein Anreiz bestehen, zusätzliche örtliche oder regionale Angebote durch einen Mobilitätspass zu finanzieren. Dann kann es ein „Booster“ sein für den ÖPNV vor Ort.
 
Klar ist für uns außerdem, dass der Schwerpunkt auf dem ÖPNV liegen muss. Dennoch muss ein Verkehrskonzept alle Verkehrsarten in den Blick nehmen und Antworten geben auf die Frage, welche Investitionen Vorrang haben. Denn auch hier gilt: die Kommunen können jeden Euro nur einmal ausgeben.“
 

 

 

 


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