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Datum: 30.03.2022

P 420/2022 Az.: 047.43 / Zumeldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Verpackungssteuer (30.03.2022)


 
PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 420/2022 · Co
 

30.03.2022

 

Zumeldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Verpackungssteuer

 
 
Stuttgart. Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg:
 
„Der Städtetag bedauert die Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs, wonach eine Verpackungssteuer momentan rechtlich nicht möglich ist. Wir haben das Ziel einer Verpackungssteuer geteilt – sie wäre auch im Sinne anderer Städte in Baden-Württemberg gewesen.
 
Wir warten nun das Urteil und seine Begründung ab. Möglicherweise appellieren wir an den Bundesgesetzgeber, hier tätig zu werden und die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.“
 
 
 
 
 
 

 

 

 


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