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Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg

Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Der Vorstand besteht aus den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Städtegruppen, je zwei weiteren Mitgliedern jeder Städtegruppe und dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied.

Der Vorstand wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte die Präsidentin/den Präsidenten und zwei Stellvertreter/-innen für die Dauer der Amtszeit.

Einberufung des Vorstands

Der Vorstand wird von der Präsidentin oder vom Geschäftsführenden Vorstandsmitglied einberufen.

Zuständigkeiten:

  • Stellungnahmen zu Grundsatzfragen der Kommunalpolitik und der Landespolitik sowie der Kommunalverwaltung und zu Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren
  • Entscheidungen, die durch Beschlüsse der Hauptversammlung erforderlich werden
  • Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
  • Die Beschlussfassung über den Haushalt und die Jahresrechnung
  • Die Bestellung von Fachausschüssen
  • Die Genehmigung von Beschlüssen der Städtegruppen und der Fachausschüsse.

Mitglieder des Vorstands

Mitglieder Städtegruppe A

Mitglieder Städtegruppe B

Mitglieder Städtegruppe C