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Satzung des Städtetags Baden-Württemberg

Die aktuelle Satzung des Städtetags Baden-Württemberg ist die Fassung vom 16. Oktober 2020.

Die Satzung des Städtetags enthält u.a. Regelungen

  • zu den Aufgaben des Städtetags
  • zur Mitgliedschaft im Städtetag
  • zu den Organen des Städtetags sowie
  • zu den Fachausschüssen des Städtetags.
Bei weiteren Fragen hierzu steht die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Dr. Susanne Nusser, Telefon 0711 22921-10, susanne.nusser@staedtetag-bw.de, gerne zur Verfügung.