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Herzlich willkommen beim Städtetag Baden-Württemberg! 

Der Städtetag Baden-Württemberg unterrichtet seine Verbandsmitglieder tagesaktuell über das kommunalrelevante Geschehen. Die neuesten Rundschreiben sind nachfolgend aufgelistet.

Städtetagsmitglieder haben über das Extranet des Verbands Zugang zu diesen und zu allen anderen Städtetagspublikationen.

 

 
Aktuelle Informationen

Städtepartnerschaftsgesuch der italienischen Stadt Rosolina (17.05.2013)
Rundschreiben R 22414/2013, AZ: 009.4
Die Gemeinde Rosolina zählt rund 6.500 Einwohner und ist eine Urlaubsgemeinde in der Provinz Rovigo und befindet sich im nördlichen Teil des Podelta-Naturparks. Sie liegt 60 km südlich von Venedig.

Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger (17.05.2013)
Rundschreiben R 22416/2013, AZ: 341.5
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.
Es wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I Nr. 23 vom 14.05.2013 veröffentlicht und tritt am 01.08.2013 in Kraft.

Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz- PStRÄndG) (17.05.2013)
Rundschreiben R 22415/2013, AZ: 071.00
Folgende Punktuelle Verbesserungen des zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen neuen Personenstandsrechts sind erfolgt:
- Klarstellungen und redaktionelle Änderungen betr. bisherige Praxiserfahrung,
- erweiterte Antragsberechtigung für Sterbefälle von Deutschen im Ausland, insbes. bei Auslandseinsätzen,
- Verbesserung der Berichtigungsmöglichkeiten,
- Möglichkeit der Anzeige und Bescheinigung eines stillgeborenen Kindes und
- Regelungen betr. elektronische Nacherfassung der papiergebundenen Altbeurkundungen.

Regionale Schulentwicklung - Fragen und Antworten des Kultusministeriums, Verkündung der Verordnung über Schulverbünde mit der GMS (16.05.2013)
Rundschreiben R 22405/2013, AZ: 200.207
Wir haben Ihnen am 15.05.2013 die Regierungserklärung von Kultusminister Andreas Stoch zu Regionaler Schulentwicklung vom selben Tag übermittelt und erläutert. Das Kultusministerium hat hierzu auch Informationsblätter mit „Fragen & Antworten zur regionalen Schulentwicklung“ erstellt. Die neue Verordnung über Schulverbünde mit der Gemeinschaftsschule ist im Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 06.05.2013 verkündet worden und am Tage danach in Kraft getreten.

Stadtplanungsämter / AK Stadtplaner: Einladung zur Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Stadtplanung am 7. Juni 2013 in Ulm an der Donau (17.05.2013)
Arbeitsgemeinschaften A 3307/2013, AZ: ST982

Ordnungsämter / OB/BM,OÄ, RVA: Rechtsgrundlage für ein Alkoholverbot an Brennpunkten des öffentlichen Raums; Zweite Umfrage der Arbeitsgruppe "Lebenswerter öffentlicher Raum" (17.05.2013)
Rundschreiben R 22406/2013, AZ: 100.41

AK LBO: Novellierung der Landesbauordnung; hier: Schreiben der Stadt Heidelberg (17.05.2013)
Rundschreiben R 22407/2013, AZ: 630.011

(Mitgliedstädte) Brüssel Aktuell Nr. 19/2013 vom 10.05. - 17.05.2013 (17.05.2013)
Rundschreiben R 22409/2013, AZ: 036.91

Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (17.05.2013)
Rundschreiben R 22408/2013, AZ: 509

Regionale Schulentwicklung - Mindestschülerzahlenregelung für Gymnasien (17.05.2013)
Rundschreiben R 22410/2013, AZ: 200.207
Das Kultusministerium hat zu Mindestschülerzahlen für Gymnasien im Zuge der Regionalen Schulentwicklung gegenüber dem Städtetag heute auf Folgendes hingewiesen: Das Kultusministerium verweist bei der Frage der anzustrebenden Größe für Gymnasien bei der Regionalen Schulentwicklung darauf, dass Minister Stoch bei der Regierungserklärung erklärt habe: „Am Ende des Planungsprozesses sollen die weiterführenden Schulen in den Eingangsklassen eine stabile Zweizügigkeit, das heißt, mindestens 40 Schülerinnen und Schüler aufweisen. Für die allgemeinbildenden Gymnasien haben die Eingangsklassen bei Neueinrichtungen mindestens 60 Schülerinnen und Schüler." Die Zahl 60 beziehe sich nicht auf bestehende Gymnasien.



 

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