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Datum: 22.01.2024

P 492/2024 Az.: 047.43 / Wärmeplanung: Geld aus dem Klimafonds fehlt für Bau von Wärmenetzen (22.01.2024)


 
PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
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T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 492/2024 · Co
 

22.01.2024

 

Wärmeplanung: Geld aus dem Klimafonds fehlt für Bau von Wärmenetzen
 
 
Stuttgart.  Bis zum Ende des vergangenen Jahres waren die 104 Großen Kreisstädte und Stadtkreise in Baden-Württemberg verpflichtet, kommunale Wärmeplanungen zu erstellen. Dass der Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft wurde, könnte die Umsetzung nun ins Stocken bringen.
Obwohl nicht in allen Städten bis Jahresende 2023 die Wärmepläne vom Gemeinderat beschlossen wurden, erwartet der Städtetag Baden-Württemberg, dass in den nächsten Wochen alle 104 Wärmepläne den Regierungspräsidien zur Prüfung vorliegen werden. Inzwischen wurde klargestellt, dass der Bund die kommunalen Wärmepläne „made in Baden-Württemberg“ anerkennt – dadurch entfällt für diese Städte die Verpflichtung nach dem Wärmegesetz des Bundes.
Aber: Diese Planungen sind weder nach dem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg noch nach dem Wärmegesetz des Bundes rechtsverbindlich. Es sind vielmehr informelle Pläne ohne rechtliche Außenwirkung. Alleine der Beschluss eines Wärmeplans sorgt deshalb noch nicht direkt dafür, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift, wonach etwa beim Einbau einer neuen Heizung möglichst eine gewählt werden muss, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeitet. Dazu muss der örtliche Gemeinderat aufbauend auf dem Wärmeplan Gebiete beschließen, in denen Wärmenetze oder Wasserstoffnetze neu- oder ausgebaut werden. Und erst, wenn konkrete Netzausbaugebiete auswiesen werden, gilt das GEG auch für Bestandsgebäude in den ausgewiesenen Gebieten. Damit gelten dann im Satzungsgebiet die entsprechenden Regelungen und Übergangsfristen zum Heizungstausch. Zugleich können sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass ihr Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen wird.
Doch an dieser Stelle gerät der Prozess ins Stocken: „Die großen Finanzierungsfragen sind weniger denn je geklärt, nachdem der Klima- und Transformationsfonds des Bundes durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags. Solange nicht geklärt sei, wie der Netzausbau und der Bau von Erzeugungsanlagen finanziert werden könne, sei die (flächendeckende) Ausweisung von Netzausbaugebieten nicht angebracht. „Weist eine Stadt ein Netzausbaugebiet aus, muss sie das Wärmenetz innerhalb von längstens zehn Jahren bauen und in Betrieb nehmen, sonst wird sie schadensersatzpflichtig.“
Werden aber keine Netzausbaugebiete ausgewiesen, besteht die sehr reale Gefahr, dass sich Eigentümer in den Potentialgebieten für Wärmepumpen entscheiden, was einen zukünftigen Netzausbau nach und nach unwirtschaftlich machen würde.

 

 

 


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