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Datum: 05.12.2023

P 488/2023 Az.: 047.43 / Digitalisierung Schulen: Kommunen kritisieren fehlende Beteiligung und fordern Finanzierung für Lehrergeräte (05.12.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
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T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 488/2023 · Co
 

05.12.2023

 

Digitalisierung Schulen: Kommunen kritisieren fehlende Beteiligung und
fordern Finanzierung für Lehrergeräte

 
 
Stuttgart. Zur heutigen Presseinformation des Staatsministeriums zur Digitalisierung an baden-württembergischen Schulen:
 
Angesichts der heute vorgestellten Digitalisierungsstrategie samt Strategiepapier zeigt sich der Städtetag Baden-Württemberg ausgesprochen verwundert darüber, im Vorfeld nicht eingebunden worden zu sein. Städtetagspräsident Frank Mentrup: „Ein Grundsatzpapier, das vollständig ohne den Mitakteur Kommunen verfasst wurde? Darin finden wir nur eine solide Aufzählung des Vorhandenen. Gleichzeitig wird indirekt wieder versucht, uns Kommunen die Finanzierungszuständigkeit auch für die Lehrkräftegeräte unterzuschieben. Da hatten wir uns konkretere Vorschläge und Ergebnisse gewünscht. Wir bitten das Land daher dringend, sich mit den Kommunalen Landesverbänden so schnell wie möglich darüber zu verständigen, wie die Digitalisierung der Schulen finanziert werden soll.“
 
Der Städtetag weist nochmal darauf hin: Die Beschaffung und Administration digitaler Endgeräte für Lehrkräfte gehört nicht zum Aufgabenbereich kommunaler Schulträger. Pflichten haben Kommunen hier nur im Rahmen der Bundesförderprogramme „Leihgeräte für Lehrkräfte“ und „Administration“ übernommen, aber nicht dauerhaft. Die kommunalen Schulträger sind nicht verpflichtet, weitere digitale Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen zu beschaffen und die Mittel des Bundesförderprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ sind ausgeschöpft.
 
Die Administration vorhandener digitaler Endgeräte für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen wird derzeit mit einmalig gewährten Bundesfördermitteln bezahlt. Das Land und die Kommunalen Landesverbände hatten sich 2020 auf eine Anschlussregelung ab 2023 verständigt, die eigentlich bis 30. Juni 2023 hätte erfolgen müssen. Die Kommunen warten deshalb dringend auf ein positives Zeichen des Landes.
 
 
 
 

 

Hinweise zur Berechnung:

1.  Bewahrung des jetzigen Ausstattungsstands (Teilausstattung)
Etwa 100.000 Lehrkräftegeräte sind durch Bundesförderung an öffentlichen und privaten Schulen gelangt, davon gemäß Lehrkräfteanteil vermutlich 84.000 an öffentlichen und 16.000 an privaten Schulen.


2.   Ausstattung aller 117.900 Lehrkräfte  an öffentlichen Schulen (Vollausstattung)
Gemäß Schuljahresstand 2021/221 Ausstattung aller Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten unter Berücksichtigung, dass durch das Bundesförderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ wohl etwa 84.000 Lehrkräfte ein bundesfinanziertes Gerät erhielten.
 
Weitere Informationen auf Anfrage.

 

 

 


Dokumente: